Tote in Tuttlinger KlinikKrankenschwester kommt frei
In einer Klinik im baden-württembergischen Tuttlingen sterben zwei Patienten, ein dritter überlebt nur knapp: Schuld soll eine Krankenschwester sein, die eine Überdosis Blutverdünnungsmittel gespritzt haben soll. Vor Gericht wird sie allerdings wegen Zweifeln an ihrer Schuld freigesprochen.
Eine Krankenschwester aus Tuttlingen in Baden-Württemberg ist im Mordprozess um den Tod von zwei Patienten freigesprochen worden. Nach einem monatelangen Indizienverfahren hatten die Richter am Landgericht Rottweil Zweifel an der Schuld der 48-Jährigen.
Die Staatsanwaltschaft war bis zuletzt überzeugt, dass die Frau mehreren Patienten eine starke Überdosis des Blutverdünnungsmittels Heparin gespritzt hatte und zwei Männer deshalb nach einer Operation verblutet seien. Die Frau hatte beteuert, keine Schuld am Tod der beiden Patienten zu tragen.
Im Kreiskrankenhaus Tuttlingen waren 2004 innerhalb weniger Wochen zwei 78 und 90 Jahre alte Patienten nach Operationen an starken Blutungen gestorben, ein dritter Patient überlebte nur knapp. Laboruntersuchungen zeigten, dass jemand den Patienten eine so hohe Menge des Blutverdünnungsmittels verabreicht hatte, dass die Blutgerinnung komplett ausgeschaltet wurde. Bei einer großen Operation ist das fast automatisch ein Todesurteil.
Für den Staatsanwalt kam für die Taten nur die 48-Jährige infrage, weil sie als einzige aus dem Anästhesie-Team an allen Operationen beteiligt war. Der Verteidiger betonte hingegen, dass jeder OP-Mitarbeiter das Heparin verabreicht haben könnte. Zahlreiche Gutachter hatten in dem sieben Monate langen Prozess die Indizien bewertet und waren zu teilweise völlig gegensätzlichen Einschätzungen gekommen.