Spätfolgen der BodenreformKunst wird zurückgegeben

Bis Ende 2014 müssen Museen in Ostdeutschland tausende vor Jahrzehnten enteignete Kunstwerke an Alteigentümer zurückgeben. Die Länder investieren dabei viel Geld, um ausgewählte Stücke der Öffentlichkeit zu bewahren.
Gemälde, Waffen, Möbel, Bücher, Tafelsilber: In den ostdeutschen Bundesländern müssen bis Ende November 2014 tausende im Zuge der Bodenreform nach dem Zweiten Weltkrieg enteignete Kunstgüter zurückgegeben werden. Dadurch verlieren Museen einzelne Stücke oder gar ganze Konvolute. Der Betrieb ist aber nirgends in Gefahr, wie eine Umfrage ergab. In Verhandlungen mit den Alteigentümern versuchen Museen, Bibliotheken und Archive mit Hilfe der Länder und Kommunen wichtige Stücke anzukaufen oder als Dauerleihgaben und zur Nutzung gegen Entgelt in den Ausstellungen zu behalten. Mancherorts kommen ihnen die Eigentümer dabei entgegen.
Nach Inkrafttreten der Bodenreform 1945 waren in der damaligen sowjetischen Besatzungszone zahlreiche Großgrundbesitzer und Adelsfamilien ohne Entschädigung enteignet worden. Teile ihres Vermögens befinden sich seitdem in Museen oder Archiven von Kommunen, Kreisen oder Stiftungen. Ein nach der Deutschen Einheit 1994 in Kraft getretenes Bundesgesetz sieht vor, dass öffentliche Stellen die Kunstwerke 20 Jahre kostenlos im sogenannten Nießbrauch nutzen und zeigen können. Danach müssen sie ihren rechtmäßigen Eigentümern zurückgegeben werden.
Vor allem in Sachsen und Thüringen
"2014 ist für den Osten ein Stichjahr", sagte der stellvertretende Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder, Martin Hoernes. Es gehe dabei auch um die Identität von Regionen und die Ausstattung ganzer Häuser. "Sachsen und Thüringen trifft es besonders, weil dort alte Residenzen sind und es viele Adelsfamilien gab." Oft haben Länder und Kommunen Vorsorge getroffen. "Das Bewusstsein für das Thema wächst proportional zur Annäherung an den Stichtag", sagte der Direktor der Dresdner Gemäldegalerie Alte Meister, Bernhard Maaz.
Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) haben - wie andere Landesmuseen auch - enteignete Kulturgüter aus Schlössern, Landhäusern und Rittergütern in Obhut. Die Stücke werden seit den 1990er Jahren an die ursprünglichen Eigentümer restituiert. "Der Prozess beschäftigt uns noch sehr", sagt der für die sogenannte Provenienzforschung zuständige Wissenschaftler Gilbert Lupfer.
Vom Abendmahlkelch bis hin zu Barometern
Die Bestände der zwölf Museen werden auch danach erforscht. Dabei geht es vor allem um Forderungen der einstigen Herrscherfamilie, der Wettiner. Die Gesamtzahl vakanter und restituierter Kulturgüter im Land wird indes statistisch nicht erfasst. Bis 1994 hatten rund 180 Adelsfamilien Anträge auf Rückgabe "beweglicher Sachen" wie eben Kulturgut beim Landesamt für offene Vermögensfragen gestellt - vom Abendmahlkelch aus der Burgkapelle bis zu Uhren und Barometern.
Thüringen dagegen hat für die Sicherung musealer Kulturgüter in Museen, Archiven und Bibliotheken bis 2016 insgesamt 1,2 Millionen Euro eingestellt, aber laut Kulturministerium gibt es derzeit keinen Antrag von einem Träger. Viele Kommunen mit Kunstgütern aus der Bodenreform verhandelten jedoch mit Alteigentümern. "Wir verfolgen dies, halten uns aber zurück", sagte der für Museen Verantwortliche, Karl-Heinz Hänel. Dabei hofften alle auf gute Ergebnisse für die Einrichtungen. Spektakuläre Stücke seien seines Wissen aber nicht darunter.
Verhandlungen dauern an
Viele Kunstobjekte stehen auf Schloss Burgk zur Debatte: von Tapeten über Kronleuchter bis zur Orgel. Detaillierter wollte sich das Landratsamt wegen der Verhandlungen mit Alteigentümern nicht äußern. "Bei Details müssen wir passen", sagte der Geschäftsführer des Museumsverbandes, Holger Nowak. "Wir wollen nicht, dass Geschirr zerschlagen wird." Nach spektakulären Einigungen mit den Adelshäusern in Weimar, Gotha, Gera oder Meiningen hatten sich Museen und Antragsteller vielerorts über kleinere Objekte geeinigt.
Sachsen-Anhalt kann die Dimension der Aufgabe beziffern. Beim Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen wurden bisher 120 770 Stücke erfasst, gut zwei Drittel Alteigentümern zurückerstattet. Nach Angaben des Kultusministeriums sind derzeit 285 Stücke bekannt, an denen das Land besonderes Interesse hat. Zwölf Gemälde wurden dem Haus Anhalt zurückgegeben. Das Land hat ein Vorkaufsrecht, wenn die Bilder versteigert werden sollten. Prominentestes Beispiel ist der Löwe in Blankenburg im Harz, den das Haus Hannover beansprucht. Ihn will das Land behalten, aber dafür nicht jeden Preis zahlen. Da die Anträge auf Rückgabe noch nicht alle bearbeitet wurden und weitere dazukommen können, kann die Zahl erfasster Stücke weiter steigen.
In Mecklenburg-Vorpommern verwaltet das Staatliche Museum Schwerin über 260 Kunstwerke der herzoglichen Familie zu Mecklenburg. Über die Gemälde, Kunsthandwerk und Möbel mit einem Schätzwert von insgesamt 7,9 Millionen Euro wurde 2011 über Monate in der Landespolitik gestritten. Ein Teil des Kaufpreises sollte in Form von Landeswald gegeben werden, der Rest in bar. SPD und Linke wollten den Walddeal nicht mitmachen, der angestrebte Vertrag mit der Familie platzte. Jetzt laufen wieder Gespräche über den Ankauf der Kunstwerke mit dem Land, hieß es aus dem zuständigen Bildungsministerium.
Brandenburg ohne Rückgabeanträge
Brandenburgs Ministerien und nachgeordnete Einrichtungen haben keine Kunstwerke mit Rückgabeanspruch. Aber die Stiftung Park & Schloß Branitz verwahrt 1747 Stücke, darunter Konvolute. Das ist der Großteil des beweglichen Bestandes von Sammlung und Ausstattung. Auch bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gibt es einen auf über 600 Stücke geschätzten Bestand an Kulturgütern dieser Art. Die Sammlungen für den Zeitraum 1945 bis 1989 werden derzeit recherchiert und erfasst. Berlin hat nach Angaben der Finanzverwaltung dagegen keine Rückgabefälle im Zusammenhang mit der Bodenreform.
"In Zeiten knapper kommunaler Kassen ist es besonders schwer, Sammlungen zu erhalten", sagte die Leiterin des Museums Schloss Moritzburg Zeitz (Sachsen-Anhalt), Kristin Otto. Der Verlust betreffe Exponate in besonders schönem, präsentablem Zustand. "Wir haben aber sehr gute Erfahrungen mit den Eigentümern gemacht", sagte Otto. Sie seien häufig bereit zu Dauerleihgaben. "Für ein der Familie wichtiges und früher zurückgegebenes Bild dürfen wir weiterhin einen schönen Renaissanceschrank zeigen."