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Montag, 16. Februar 2009

"Frage der Gerechtigkeit": Lehrer klagen für Beamtenstatus

Dirk Essers ist ein begeisterter Lehrer. Seinen Job an einer Kölner Hauptschule betrachtet der 48-Jährige "als sehr sehr sinnvolle Aufgabe". Getrübt wird seine Freude jedoch durch die Rahmenbedingungen. Essers ist Angestellter. Als er an die Schule kam, hatte er die Höchstaltersgrenze von 35 Jahren für Verbeamtungen in Nordrhein-Westfalen deutlich überschritten. Nun verdient er 500 bis 600 Euro weniger als seine verbeamteten Lehrerkollegen und kann auch nicht auf die Sicherheit des Beamtenstatus bauen. Essers wollte sich damit nicht abfinden und klagte gegen die Höchstaltersgrenze. "Das ist eine Frage der Gerechtigkeit", findet er. Am 19. Februar wird sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall beschäftigen.

Der Prozess wirft einmal mehr ein Schlaglicht auf die bundesweit unterschiedlichen Einkommenssituationen von Lehrern. Mit der Altersgrenze von 35 Jahren für Verbeamtungen hat Nordrhein-Westfalen "die mit Abstand schlechtesten Bedingungen", sagt Rechtsanwalt Alfred Bongard, der Essers und 19 weitere Kläger vertritt. In anderen Ländern liegt die Höchstgrenze bei 45 Jahren, in Hessen können sogar 50-Jährige noch in den Beamtenstatus rutschen. Wieder andere Länder wie das klamme Berlin verbeamten Lehrer überhaupt nicht mehr.

Beamtenstatus als Lockmittel

Zugleich hat sich wegen Lehrermangels zwischen den Bundesländern ein munterer Wettbewerb um Pädagogen entwickelt. Der Beamtenstatus taugt dabei durchaus als Lockmittel. Baden-Württemberg hat kürzlich eine Kampagne gestartet, um Lehrer anzuziehen. Bundesweit soll mit Plakaten und Anzeigen geworben werden. Für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sind dies Alarmzeichen: "Es ist nicht länger vertretbar, dass die Länder unterschiedlich bezahlen und dass es derart gravierende Unterschiede zwischen den Einkommen von Angestellten und Beamten gibt", sagt Tarifexpertin Ilse Schad. Ihren Angaben zufolge kommt ein neu eingestellter Beamter auf 40.000 Euro brutto, ein angestellter Lehrer dagegen nur auf 30.000 Euro.

Essers, der nach einer Ausbildung als Gärtner und einem Geografie-Studium erst als Spätberufener in den Lehrerjob fand, setzt seine Hoffnungen in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Rechtsanwalt Bongard sagt: "Das ist ein Musterprozess, den es so noch nicht gegeben hat." Mit der Altersgrenze werde gegen europarechtliche Vorgaben verstoßen, die im Antidiskriminierungsgesetz umgesetzt sind. Die Erfolgsaussichten mag Bongard nicht einschätzen. In der Vorinstanz hatte das Oberverwaltungsgericht Münster die Klage abgewiesen, allerdings die Revision beim obersten deutschen Verwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.

Der 48-jährige Essers sagt, er könnte natürlich auch nach Hessen gehen. "Die Überlegung ist immer da." Andererseits will er nicht akzeptieren, dass er anders behandelt wird als junge Kollegen, die den kurzen, geradlinigen Weg "Schule-Studium-Schule" nehmen. Gerade in der Hauptschule werde die praktische Orientierung immer wichtiger, sagt er. Und er bringe als gelernter Gärtner genau die gewünschte Praxiserfahrung mit.

Birgit Zimmermann, dpa

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