Panorama

Mann gesteht KindesmissbrauchMutmaßlicher Täter war bekannt

15.07.2011, 16:28 Uhr
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(Foto: picture alliance / dpa)

Durch ein EGMR-Urteil kommt ein 1992 wegen Sexualdelikten verurteilter Mann 2010 auf freien Fuß. Weil er in einer Dortmunder Tiefgarage ein Mädchen missbraucht haben soll, sitzt er nun in Untersuchungshaft. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht die Länder in der Pflicht, die Unterbringung psychisch gestörter Täter zu gewährleisten.

Ein aus der Sicherungsverwahrung entlassener Sexualstraftäter, der in Dortmund ein siebenjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben soll, kommt in Untersuchungshaft. Gegen den 49-jährigen Mann wurde Haftbefehl erlassen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte. Er hatte die Tat bereits nach seiner Festnahme eingeräumt.

Dem 49-Jährigen wird vorgeworfen, im Januar das Mädchen in der Dortmunder Innenstadt in eine Tiefgarage gelockt und missbraucht zu haben. Die Ermittler waren ihm durch eine DNA-Probe auf die Spur gekommen. Der Mann war laut Polizei nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden.

Er war 1992 wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden und lebte seit September 2010 in Dortmund. Nach seiner Entlassung stand er den Angaben zufolge bis Ende 2010 unter intensiver Überwachung der Polizei. Die Maßnahmen wurden demnach in diesem Jahr nach und nach gelockert. So begab sich der Mann aus freien Stücken in eine Therapie und schien auf dem Weg zur Resozialisierung.

Polizeigewerkschaft drängt

Der EGMR hatte die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Dezember 2009 als menschenrechtswidrig bezeichnet, da sie sich von der Strafhaft zu wenig unterscheidet. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte daraufhin im Mai dieses Jahres alle Regelungen zur Sicherungsverwahrung und forderte vom Gesetzgeber eine Reform bis 2013. Einzig hochgefährliche und zugleich psychisch gestörte Täter dürfen demnach weiter festgehalten werden, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) forderte angesichts des Dortmunder Falls ein rasches Handeln der Bundesländer. So seien die Länder in der Pflicht, die neue Gesetzeslage, die die erneute Unterbringung psychisch gestörter Täter zulasse, rasch umzusetzen, erklärte der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt. Schon aufgrund ihrer Personalsituation sei die Polizei nicht in der Lage, aus der Sicherungsverwahrung entlassene Täter dauerhaft zu bewachen. "Die schlimmsten Szenarien, die wir uns vorgestellt haben, nachdem die ersten Täter auf freien Fuß gesetzt wurden, haben sich nun tatsächlich eingestellt", so Wendt.

Quelle: AFP