Nur auf dem eigenen GrundstückPrivate "Blitzer" sind erlaubt
Eine Familie aus Mecklenburg-Vorpommern ist der Raserei vor ihrer Haustür leid und baut sich eine Blitzer-Attrappe. Dies ist nicht verboten, doch muss das Teil auf dem eigenen Grundstück aufgebaut werden, anderenfalls schreitet das Ordnungsamt ein.
Im Kampf gegen Raser vor der eigenen Haustür hat sich eine Familie aus Mecklenburg-Vorpommern auf ganz besondere Weise zur Wehr gesetzt: Sie stellte eine Blitzgerät-Attrappe an die Straße. Das Ganze sei nicht strafbar, da keine Verkehrsgefährdung vorliege, sagte ein Polizeisprecher. Dennoch kassierten die Ordnungshüter die Eigenkonstruktion vorerst wieder ein - allerdings nur, weil sie auf einem fremden Grundstück gestanden habe. Das ist verboten.
Die Familie aus dem Örtchen Barkow bei Plau im Landkreis Parchim hatte den Blitzer Marke Eigenbau an der Bundesstraße 191 platziert. Das Gerät habe "fast echt" ausgesehen, sagte der Polizeisprecher.
Einer seiner Kollegen habe im Radio von dem Gerät gehört und es auf dem Weg zum Dienst nach Plau mitgenommen. Wenig später sei die Frau des Bastlers zur Wache gekommen und habe die Attrappe wieder abgeholt. Was jetzt damit geschieht, ist nicht bekannt.