Donnerstag, 27. Dezember 2007
Fast flächendeckend: Rauchverbot ab Januar
Mit dem Rauchen aufzuhören, ist ein häufig gefasster Vorsatz fürs neue Jahr. Unterstützung bei diesem Ziel erhalten Raucher Anfang 2008 durch schärfere Gesetze, die in zahlreichen Bundesländern in Kraft treten. Sie sollen auch Nichtraucher vor dem Passivrauchen schützen, das als Ursache für viele Krankheiten und Tausende Todesfälle gilt.
In Niedersachen, Baden-Württemberg und Hessen gibt es solche Gesetze seit einigen Monaten. Zum 1. Januar folgen Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bremen und Sachsen-Anhalt. In diesen Ländern wird das Qualmen nicht nur in öffentlichen Einrichtungen, Bildungs- und Sportstätten sowie Kliniken untersagt. Auch in Gaststätten, Bars und Diskotheken wird Rauchen untersagt, teilweise aber mit Übergangsfrist. In Mecklenburg-Vorpommern wird eine bestehende Regelung zum neuen Jahr um die Gastronomie ergänzt. Sachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland folgen im Februar, Thüringen zum 1. Juli.
Unterschiede gibt es bei den Ausnahmen vom Rauchverbot. So ist das Rauchen in Lokalen fast immer erlaubt, wenn es einen abgetrennten und eigens gekennzeichneten Raum gibt. Vor allem bei Diskotheken verfahren viele Länder aber streng und gestatten auch einen solchen Raucherbereich nicht. Ebenfalls uneinheitlich geregelt ist, ob Bier-, Wein- und Festzelte betroffen sind.
Wirte ziehen vor Verfassungsgericht
Das strengste Nichtraucherschutzgesetz bundesweit gilt in Bayern, wo Festzelte einbezogen sind. Ausnahmen für abgeschlossene Nebenräume sind nicht vorgesehen. Das Oktoberfest wird so nächstes Jahr erstmals in seiner Geschichte rauchfrei sein. Ein Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur will rechtlich gegen die schärferen Regelungen vorgehen.
Andernorts wollen Gastwirte gar vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) will den Besitzer einer Ein-Raum-Kneipe unterstützen. Solche "Eckkneipen"-Unternehmer seien hart von Umsatzrückgängen getroffen, sagt Sprecherin Stefanie Heckel. Sie hätten keine Möglichkeit, einen gesonderten Raucherraum einzurichten, obwohl die meisten ihrer Kunden Raucher seien. Die Wirte seien in ihrer Berufsfreiheit und ihren Eigentumsrechten behindert. Eine Umfrage in Baden-Württemberg habe ergeben, dass zwei Drittel von ihnen im Durchschnitt 20 Prozent weniger einnehmen. Kleine Kneipen müssten selbst entscheiden dürfen, ob sie sich als Raucher- oder Nichtraucherlokal am Markt etablieren wollten.
Drogenbeauftragte sieht Klage gelassen entgegen
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, sieht der Klage gelassen entgegen. Sie hätte sich gewünscht, dass der Dehoga sich für eine möglichst einheitliche Regelung in den Ländern eingesetzt hätte, sagte die SPD-Politikerin zu Reuters. Jetzt bestehe die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zwischen angrenzenden Bundesländern. Ingesamt seien die Gesetze bisher reibungslos umgesetzt worden - so auch das seit September auf Bundesebene geltende Rauchverbot für Behörden, Dienststellen, Gerichte, Stiftungen, Ministerien, für öffentliche Verkehrsmittel und Bahnhöfe. "Man spürt den Stimmungswandel in Deutschland."
Der Sprecher des niedersächsischen Gesundheitsministeriums, Thomas Spieker, stellt für sein Land fest, der Rauch um das einstige Aufregerthema sei verflogen. Auch ohne "Raucherpolizei" würden die Bestimmungen weitgehend eingehalten. "Wir haben keine Meldung, dass die Ordnungsämter umkommen vor Beschwerden."
Auch für dramatische Umsatzeinbußen in der Gastronomie gibt es laut Bätzing keine Anhaltspunkte. So hätten in Niedersachsen bei einer telefonischen Befragung knapp 60 Prozent der Gastronomen gesagt, sie stellten keinen Unterschied zu vorher fest. 28 Prozent hätten zehn Prozent und mehr Umsatzrückgänge. Zwei Prozent sprachen gar von Zuwächsen. Die Befragung zeige, dass durch das Rauchverbot auch neue Kunden gewonnen würden. Verstärkt würden die Lokale etwa von Familien mit Kindern oder rauchempfindlichen Personen besucht.
Von Thorsten Severin, Reuters
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