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Das sind die drei Spickmich-Geschäftsführer beim Drücken der Gerichtsbank.

Das sind die drei Spickmich-Geschäftsführer beim Drücken der Gerichtsbank.
(Foto: picture-alliance/ dpa)

Dienstag, 23. Juni 2009

BGH weist Klage ab: Spickmich geht in Ordnung

Schüler dürfen ihre Lehrer weiterhin im Internet über das Portal Spickmich benoten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision einer Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers zurück.

Die Pädagogin war von Schülern in dem Internetportal bewertet worden - im Unterrichtsfach Deutsch erhielt sie die Note 4,3. Sie pochte auf Löschung des Eintrags mit vollem Namen. Das Urteil hat keine grundsätzliche Bedeutung auch für andere Bewertungsportale im Internet. Es handele sich "durchaus um einen Einzelfall, aber nicht um den letzten", betonte die Vorsitzende Richterin des BGH-Senats, Gerda Müller. Wie mit anderen Bewertungsportalen umzugehen sei, müsse offen bleiben.

Auf Spickmich können registrierte Schüler ihre Lehrer bewerten - etwa danach, ob sie "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", "menschlich", "motiviert" oder gar "cool und witzig" sind.

Das ging der Lehrerin zu weit; sie sah einen Eingriff in ihre Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht verletzt. Nach Niederlagen in den unteren Instanzen unterlag sie nun auch vor dem höchsten deutschen Zivilgericht.

Die Bewertungen seien Meinungsäußerungen, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin betreffen. Der Einzelne genieße dabei grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre, so der BGH. Konkrete Beeinträchtigungen habe die Klägerin nicht geltend gemacht. Auch seien die Äußerungen weder schmähend noch beleidigend. Auch anonyme Bewertungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Bei der mündlichen Verhandlung hatte die Anwältin der Lehrerin zuvor eine fehlende "Waffengleichheit" beklagt. Über Lehrer könnten anonym Behauptungen verbreitet werden, gegen die sich Pädagogen praktisch nicht wehren könnten. Sie hatte auch auf die Gefahr der Manipulation verwiesen: die angebliche Schülerumfrage könnte die Meinung eines einzigen Schülers sein; in dem Fall hätten nur vier Schüler zur Bewertung 4,3 beigetragen.

Der Anwalt der drei Spickmich-Geschäftsführer sah die "Waffengleichheit" zwischen Schülern und Lehrern hingegen erst durch das Portal hergestellt. Angesichts von angedrohten Schulausschlüssen in verschiedenen Städten für den Fall, dass sich Schüler an dem Portal beteiligen, sei die Anonymität "sachgerecht". Auch könnten Lehrer als "Interessierte" ihre Meinung sagen. "Hier fehlt etwas die Souveränität beim Umgang mit Schülerkritik", sagte der Anwalt am Rande der Verhandlung.

dpa

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