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Freitag, 03. Juni 2011

Kachelmann und kein Ende: Staatsanwalt überlegt noch

Der Kachelmann-Prozess war auch ein Medien-Prozess.

Der Kachelmann-Prozess war auch ein Medien-Prozess.
(Foto: dpa)

Nach dem Freispruch für Wettermoderator Jörg Kachelmann ist noch offen, ob die Mannheimer Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil einlegen wird. Einer Sprecherin der Behörde zufolge "ist noch keine Entscheidung ergangen". Der Südwestrundfunk (SWR) hatte gemeldet, eine Entscheidung sei bereits gefallen, es stünde nur noch der formale Beschluss aus. "Vor Montag wird darüber nicht offiziell entschieden", sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge. Der Wettermoderator war am Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin freigesprochen worden.

Das Gericht war mit seinem Urteil dem Antrag der Verteidigung gefolgt. Für eine Verurteilung fehlten den Richtern am Landgericht Mannheim die Beweise. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Wettermoderator gefordert. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und auch die Nebenklage können Rechtsmittel einlegen und das Urteil anfechten. Über den Berufungs- oder Revisionsantrag entscheidet dann der Bundesgerichtshof (BGH).

Am kommenden Dienstag um Mitternacht läuft die Revisionsfrist ab. Bis dahin hat die Staatsanwaltschaft Zeit, Revision einzulegen. Die Staatsanwaltschaft kann die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts nur dann prüfen, wenn sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Dann wird das schriftliche Urteil der Anklagebehörde formal zugestellt. Nach einer eingelegten Revision hätte die Staatsanwaltschaft einen Monat Zeit, die Revision zu begründen.

Die 38-jährige Ex-Geliebte hatte Kachelmann in dem Prozess beschuldigt, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Er hatte die Vorwürfe stets bestritten. DNA-Spuren stützten die Anklage nicht.

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dpa/AFP

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