Behindert, blind, taubstummStreit um Sterbehilfe
Das Schicksal einer künstlich ernährten schwerstbehinderten Frau in einem Heim in Bayern führt zu einem juristischen Tauziehen zwischen Befürwortern und Gegnern der Sterbehilfe.
Das Schicksal einer künstlich ernährten schwerstbehinderten Frau in einem Heim in Neuötting (Bayern) führt zu einem juristischen Tauziehen zwischen Befürwortern und Gegnern der Sterbehilfe. Eine Anwaltskanzlei erstattete nach Angaben vom Mittwoch Anzeige wegen Rechtsbeugung und Körperverletzung gegen den zuständigen Vormundschaftsrichter. Der Richter hatte angeordnet, dass die geistige behinderte, blinde und taubstumme 74 Jahre alte Frau gegen den Willen ihres Bruders als gesetzlicher Betreuer erneut künstlich ernährt wird.
Der Bruder hatte die künstliche Ernährung der seit 50 Jahren in dem Heim lebenden Frau im Einvernehmen mit dem Arzt der Frau und dem Pflegepersonal einstellen lassen. Rechtsanwalt Wolfgang Putz sprach am Mittwoch in München von einem Justizskandal. "Das ist Sterbensverlängerung statt Lebensverlängerung." Die Anordnung des Richters verstoße gegen höchstrichterliche Entscheidungen.
Bei einem Besuch in dem Heim hatten der Vormundschaftsrichter und seine Verfahrenspflegerin festgestellt, dass die Ernährung der Patientin über eine Magensonde eingestellt worden war. Stattdessen erhielt die 74-Jährige nur noch Flüssigkeit und Medikamente. Der Richter entzog daraufhin dem Bruder der Frau die Betreuung und setzte eine neue Betreuerin ein. Außerdem ordnete er an, die künstliche Ernährung sofort wieder aufzunehmen. Die Verfahrenspflegerin erstattete zudem Strafanzeige wegen versuchter Tötung gegen den Bruder der Frau und den Hausarzt sowie die Heimverantwortlichen.
Nach Ansicht von Putz muss sich ein Gericht nur dann einschalten, wenn der behandelnde Arzt die Ernährung für geboten hält, der Betreuer sie aber ablehnt. In diesem Fall sei das Ende der Ernährung über die Magensonde aber im Einvernehmen beschlossen worden.
Die künstliche Ernährung der 74-Jährigen kann nur dann wieder beendet werden, wenn der Bruder erneut als rechtlicher Betreuer seiner Schwester eingesetzt wird und die Einstellung im Einvernehmen mit dem Hausarzt veranlasst. Dies will der Mann mit allen juristischen Mitteln durchsetzen.