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Montag, 23. Juni 2008

"Ich war so dicht": U-Bahn-Schläger gestehen

Im Prozess um den bundesweit beachteten Überfall auf einen Rentner in der Münchner U-Bahn haben die beiden Angeklagten zum Auftakt ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der zur Tatzeit 17-jährige Spyridon L. sagte vor dem Landgericht München I, er sei bei der Tat volltrunken gewesen. Deshalb sei er aggressiv geworden, als ihn der 76-Jährige aufgefordert hatte, in der U-Bahn seine Zigarette auszumachen. Der aus der Türkei stammende, zur Tatzeit 20-jährige Serkan A. gab an, von dem späteren Opfer ausländerfeindlich beschimpft worden zu sein und ihn deshalb angegriffen zu haben. Beiden droht eine Verurteilung wegen versuchten Mordes.

Die beiden jungen Männer hatten ihrem Opfer Bruno N. bei dem Überfall am 20. Dezember so schwere Kopfverletzungen zugeführt, dass laut Anklage zumindest abstrakte Lebensgefahr bestand. Wie die beiden Angeklagten übereinstimmend berichteten, hatten sie die Stunden vor dem Überfall zusammen in der Münchner Innenstadt verbracht. Der inzwischen 21-jährige A. hatte nach eigenen Angaben acht halbe Liter Bier getrunken sowie zwei Nasen Heroin geschnupft. L. gab an, zehn oder elf halbe Liter Bier getrunken zu haben, aber keine Drogen genommen zu haben.

Tritt gegen den Kopf

Zu dem Angriff sei es gekommen, nachdem L. vom späteren Opfer Bruno N. aufgefordert wurde, seine Zigarette auszumachen. Daraufhin beschimpfte L. den Rentner laut Anklage als "scheiß Deutscher". Beim anschließenden Halt der U-Bahn seien alle drei gleichzeitig ausgestiegen. A. ließ über seinen Anwalt erklären, der Rentner habe ihn mit den Worten: "Ihr seid das Volk, das hier Stress macht und rausgehört" beschimpft. Daraufhin sei er spontan hinter dem Mann hinterher gerannt, habe ihn mit dem Ellenbogen umgestoßen und getreten. "Ich kann mir bis heute nicht erklären, warum ich so etwas getan habe. Ich wollte ihn auf keinen Fall töten", ließ A. über seinen Anwalt erklären.

Der mitangeklagte L. soll das Opfer laut Anklage acht Mal mit den Fäusten ins Gesicht und auf den Oberkörper geschlagen haben. Außerdem soll er den Kopf des am Boden liegenden Rentners wie einen Fußball getreten haben. Der inzwischen 18-Jährige gab an, sich wegen seines Rauschs an viele Einzelheiten des Abends nicht erinnern zu können. Gleichzeitig nannte der gebürtige Grieche den Alkoholkonsum als Auslöser seiner Aggressivität. "Wenn ich so besoffen bin, so dicht, dann ich werde sofort aggressiv", sagte der Angeklagte. "Ich schäme mich. Normalerweise ich bin nicht so ein Mensch, der alte Menschen haut, ich war so dicht, es tut mir leid."

Zehn Jahre Höchststrafe

Außer wegen versuchten Mordes ist A. auch wegen Diebstahls angeklagt, da er seinem Opfer auch dessen Rucksack stahl. Im Fall des 21-Jährigen muss das Gericht entscheiden, ob er nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Nach Erwachsenenrecht droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der 18-jährige L. kann nach dem Jugendstrafrecht zu einer Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt werden.

Der Auftakt des unter großen Sicherheitsvorkehrungen stattfindenden Prozesses verzögerte sich, da die Verteidiger der Angeklagten Anträge zum Ausschluss der Öffentlichkeit stellten. Die Anwälte begründeten dies unter anderem mit dem besonderen Schutz der Persönlichkeitsrechte Heranwachsender durch den Gesetzgeber. Das Gericht lehnte die Anträge ab, da die beiden Angeklagten in dem Prozess keine Fragen zu ihrer engsten Privatsphäre wie etwa zum Sexualleben zu erwarten hätten.

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