Mittwoch, 27. Januar 2010
"Furcht vor Verfolgung": USA geben Deutschen Asyl
In Tennesse, wo die Familie mittlerweile lebt, dürfen die Kinder zuhause unterrichtet werden.
(Foto: AP)
Weil sie ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht auf eine Schule schicken wollen, hat eine Familie aus Deutschland in den USA politisches Asyl erhalten.
Der strenggläubigen Familie Romeike aus Baden-Württemberg müsse Schutz gewährt werden, weil eines ihrer fundamentalen Grundrechte verletzt worden sei, zitieren amerikanische Medien die Entscheidung eines Richters im Staat Tennessee. Das sei umso bedenklicher, weil Deutschland ein demokratisches Land sei, dessen Politik in diesem Falle "allem widerspricht, woran wir als Amerikaner glauben", sagte Richter Lawrence Burman demnach. "Dieses Urteil ist beschämend für Deutschland. Wir hoffen, es wird Deutschland davon abhalten, Heimschüler weiter zu verfolgen."
"Unchristliches Treiben"
Hannelore Romeike während der "Schulstunde" in ihrem Heim in Morristown mit ihrer kleinen Tochter Damaris.
(Foto: dpa)
Die Familie stammt aus Bissingen an der Teck in der Nähe von Stuttgart. Uwe Romeike, selbst Musiklehrer, hatte die drei ältesten seiner fünf Kinder im September 2006 aus der Grundschule genommen und damit gegen die deutsche Schulpflicht verstoßen. In früheren Berichten hatte Romeike gesagt, er wolle seinen Kindern das "unchristliche Treiben" an deutschen Schulen nicht mehr zumuten. Seit zwei Jahren lebt die Familie in den USA.
"Menschen, die ihre Kinder zu Hause unterrichten wollen, sind eine besondere soziale Gruppe, die die deutsche Regierung zu unterdrücken versucht. Diese Familie hat eine gut begründete Furcht vor Verfolgung", zitiert der Verband der amerikanischen Heimschulen ihren eigenen Juristen.
Familienvater Romeike sagte amerikanischen Medien, er sei sehr glücklich über dieses Urteil. Seine Familie schätze die Freiheit in den USA und wolle sich in Tennessee ein neues Leben aufbauen. "Viele Menschen, vor allem andere deutsche Heimschüler, haben für uns gebetet. Diese Gebete wurden nun erhört."
dpa
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