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Donnerstag, 23. April 2009

Pause von 22.00 bis 05.00 Uhr: Verkaufsverbot für Alkohol

Als erstes Bundesland wird Baden-Württemberg ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol verhängen. Die CDU/FDP-Koalition einigte sich in Stuttgart nach monatelangem Ringen darauf, den Verkauf von Alkohol an Tankstellen, Kiosken oder Supermärkten von 22.00 bis 05.00 Uhr zu untersagen. Damit will das Land Trinkgelagen von Jugendlichen vorbeugen.

CDU-Fraktionschef Stefan Mappus sagte am Rande der Landtagssitzung, der Gesetzentwurf werde noch vor der Sommerpause ins Parlament eingebracht. Das Verbot solle zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Ausnahmeregelungen werde es unter anderem für Stadtfeste oder Feste auf Bauernhöfen geben. Über die Ausnahmen sollen jeweils die Regierungspräsidien entscheiden.

Im Gegenzug für das Verkaufsverbot, dem die FDP skeptisch gegenübersteht, werden die Sperrzeiten der Gaststätten verkürzt. Sie dürfen an Wochentagen eine Stunde und am Wochenende zwei Stunden länger öffnen. Justizminister Ulrich Goll (FDP) begrüßte den Kompromiss. Er sagte aber auch, das Verkaufsverbot allein reiche nicht. Alkoholmissbrauch müsse auf vielen Ebenen bekämpft werden.

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