Steinigungen im IranVerurteilter kann fliehen
Einem zum Tode verurteilten Iraner ist kürzlich bei einer Steinigung in der Stadt Maschad die Flucht aus einem Erdloch gelungen - nach islamischen Recht ist er damit frei.
Einem zum Tode verurteilten Iraner ist kürzlich bei einer Steinigung in der Stadt Maschad die Flucht aus einem Erdloch gelungen - nach islamischen Recht ist er damit frei. Zwei andere Männer wurden hingegen in der nordöstlich gelegenen iranischen Stadt zu Tode gesteinigt, wie der iranische Justizsprecher Ali-Reza Jamshidi nach Angaben der Agentur Fars mitteilte. Die beiden bereits im Dezember getöteten Männer waren wegen Mordes und Ehebruch verurteilt worden.
Bei der Steinigung werden Männer im Iran bis zum Bauch in die Erde eingegraben, Frauen sogar bis zum Hals. Anschließend werden sie gesteinigt, bis sie sterben. Wenn es dem Verurteilten gelingt, sich während der Steinigung aus dem Erdloch zu befreien, ist das Urteil aufgehoben und die zuvor Todgeweihten sind freie Menschen.
Jamshidi betonte, die iranische Justiz habe zwar die Aufhebung der Todesstrafe durch Steinigung empfohlen, dies sei aber noch nicht in ein Gesetz gegossen worden. Deshalb seien die Richter frei in der Entscheidung, ob sie der Empfehlung folgen, sagte der Sprecher. Steinigungen werden im Iran seit der islamischen Revolution 1979 als Strafe besonders für Ehebruch angewandt.
Der Justiz-Chef Ayatollah Hashemi Shahrudi hatte angeordnet, dass die Gerichte Steinigungen wegen negativer internationaler Reaktionen stoppen sollten. Aber besonders in den iranischen Provinzen wird die Strafe teilweise noch verhängt. Die Zahl solcher Fälle hatte zuletzt aber abgenommen.