Streit um WelfenschatzWerke weit unter Wert verkauft
Er gilt als der größte deutsche Kirchenschatz der Goldschmiedekunst - der Welfenschatz. Das weltberühmte Ensemble mittelalterlicher Kunst gelangte 1935 in Staatsbesitz. Nun wollen es die Erben zurück, doch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mauert.
Konnte es in Deutschland nach 1935 ein normales Geschäft zwischen Juden und dem NS-Staat geben? Diese Frage schwebt über dem Rückgabestreit um den legendären Welfenschatz - die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat sie am Pfingstwochenende mit "Ja" beantwortet. Mit der Entscheidung, die kostbare Sammlung an die Erben von vier jüdischen Kunsthändlern nicht zurückzugeben und sie im Berliner Kunstgewerbemuseum zu belassen, geht der Streit um die Rückgabe der 44 Reliquien in eine neue Runde.
Auf zwölf Seiten begründete die Stiftung, warum der Verkauf des prächtigen Kirchenschatzes an das Land Preußen rechtens war. Zacharias Max Hackenbroch, Isaak Rosenbaum, Saemy Rosenberg und Julius Falk Goldschmidt hatten gemeinsam den Welfenschatz 1929 vom Herzog Ernst-August von Braunschweig-Lüneburg erworben, der durch die Weltwirtschaftskrise in Finanznöte geraten war.
Weit unter Wert verkauft
Schon vor mehr als einem Jahr hatte der Marburger Anwalt Markus Stötzel im Namen der Erben Auskunft und dann die Rückgabe der Kunstschätze gefordert. Der Jurist beruft sich auf neu gefundene Dokumente. Sie sollen belegen, dass die Händler die Werke 1935 weit unter Wert an das Land Preußen verkauften, da sie unter den Repressalien des NS-Staates in wirtschaftliche Probleme geraten waren. Die Behörden hätten die Lage ausgenutzt und den Kaufpreis auf die Hälfte des Schätzwerts gedrückt. Über das Geld hätten die Händler nicht verfügen können, die Auszahlung sei nicht erfolgt.
Der Fall stellt die Preußenstiftung auf eine schwere Probe. Eine Rückgabe des Welfenschatzes würde dem Verlust der Nofretete oder des Pergamonaltars gleichkommen. Zwar erkennt die Stiftung an, dass die Kunsthändler NS-Verfolgte waren. Doch daraus leitete sie keinen Rückgabeanspruch ab - im Gegenteil: Es gebe weder Anzeichen noch Hinweise, dass die vier Geschäftsleute aus einer benachteiligten Position mit dem NS-Staat verhandelten und zum Verkauf genötigt wurden. Schon seit 1931 habe es keinen anderen Kaufinteressenten als den deutschen oder den preußischen Staat gegeben. Außerdem seien die Händler bereits in Schwierigkeiten geraten, als sie den Welfenschatz 1929 für acht Millionen Reichsmark kauften.
Normale Geschäfte?
Die Vermutung, die Kunsthändler seien als Juden erpresst worden, versucht die Stiftung mit einem sogenannten "Anscheinsbeweis" zu widerlegen. Demnach reichen Hinweise aus, wonach das Geschäft nach den üblichen Gepflogenheiten jener Zeit erfolgte. Doch wie sahen "typische Geschehensabläufe" nach Verkündung der Nürnberger Rassengesetze im September 1935 für Juden aus? Nachweise, wonach das Geld tatsächlich die Verkäufer erreichte, legt die Stiftung nicht vor, spricht aber von "deutlichen Indizien". Sollten die Erben an ihren Ansprüchen festhalten, müssten sie nun ihrerseits hieb- und stichfest die Benachteiligung nachweisen.
Anwalt Stötzel will diese Argumentation nicht gelten lassen. Die Preußenstiftung stelle damit die von der Bundesrepublik anerkannte Washingtoner Erklärung über die Rückgabe von NS-Raubkunst auf den Kopf. Demnach gilt der Grundsatz, dass die Beweispflicht bei den Museen liegt. Die Kunsthäuser und nicht etwa die NS-Opfer und ihre Nachfahren müssten den Ursprung ihrer Schätze belegen.
Bisher hatte sich die Stiftung in Restitutionsfragen im Gegensatz zu anderen Museen in Deutschland um den lückenlosen Herkunftsnachweis bemüht. Seit 1999 hat sie Kunstwerke und Dokumente in 22 von 29 Anträgen zurückgegeben. Immer wieder sprachen sich Stiftungspräsident Hermann Parzinger und sein Vorgänger Klaus-Dieter Lehmann gegen eine Schlussstrich-Mentalität aus. Anwalt Stötzel und Parzinger wollen demnächst zu Gesprächen zusammenkommen.