Kohls WunderkindWindhorst muss vor Gericht

Der Glanz ist längst Vergangenheit: Der in den 90er Jahren gefeierte Jungunternehmer Windhorst steht bald vor einem Richter.
Der vor Jahren von der Politik als gefeierter Jungunternehmer bekannt gewordene Lars Windhorst muss im kommenden Jahr wegen Betrugs, Untreue und Insolvenzverschleppung vor Gericht. Eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft sei vom Landgericht Berlin zur Hauptverhandlung zugelassen worden, sagte ein Gerichtssprecher. Verhandlungstermine stünden jedoch noch nicht fest. Windhorst gilt als schillernde Unternehmerfigur. In den 90er Jahren wurde der heute 33-Jährige als Wunderkind der deutschen Wirtschaft präsentiert. Inzwischen gehen mehrere Firmenpleiten auf sein Konto.
In der Anklage wird Windhorst unter anderem vorgeworfen, für mehrere seiner Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit entweder gar nicht oder verspätet beim zuständigen Insolvenzgericht gemeldet zu haben. Daneben soll Windhorst ein Darlehen von rund zehn Millionen Euro nur zum Bruchteil zurückgezahlt und mit nach Angaben der Staatsanwaltschaft wertlosen Sicherheiten erlangt haben. Auch wird dem Unternehmer angelastet, Gelder einer von ihm geführten Aktiengesellschaft in Höhe von insgesamt 800.000 Euro auf sein Privatkonto abgezweigt zu haben.
Windhorst startete bereits als Jugendlicher mit seiner unternehmerischen Tätigkeit und erlangte durch seine Erfolge schnell Bekanntheit. Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl zeigte sich gerne mit ihm und lobte ihn als Beispiel jugendlich-wirtschaftlicher Schaffenskraft. Mit der Zeit häufte er ein beträchtliches Vermögen an und war unter anderem Großaktionär bei Deutschlands zweitgrößter Fluggesellschaft Air Berlin sowie der Telefon- und Internetfirma Freenet.
Windhorsts Anwalt Robert Unger erklärte im "Westfalen-Blatt", dass alle Vorwürfe gegen seinen Mandanten unbegründet seien. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch Jahre ermittelt und ein nicht einfaches Firmengeflecht durchleuchtet.