Panorama

Tödliches Wett-TrinkenWirt zeigt sich zerknirscht

11.02.2009, 17:34 Uhr

Ein Berliner Gastwirt muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht verantworten: Aytac G. hatte bei einem "Wett-Trinken" einem 16-Jährigen 45 Tequila eingeschenkt, sich selbst offenbar nur Wasser.

Im Prozess um das tödliche Wetttrinken eines 16-Jährigen in Berlin hat der angeklagte Ex-Wirt die moralische Verantwortung übernommen. "Ich bedauere, dass ich das Wetttrinken mit ihm veranstaltet habe. Mein Tun war nicht zu rechtfertigen", ließ der 28-Jährige zu Prozessbeginn vor dem Berliner Landgericht durch seinen Anwalt erklären. Inwieweit er sich möglicherweise auch strafrechtlich schuldig gemacht habe, müsse das Gericht entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Wirt Körperverletzung mit Todesfolge vor. Bei dem Wetttrinken im Februar 2007 in einer Bar im Berliner Stadtteil Charlottenburg hatte der Gymnasiast mindestens 45 Glas Tequila getrunken, während sich der Angeklagte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft heimlich überwiegend Wasser servieren ließ. Der Schüler wurde mit 4,4 Promille Alkohol im Blut ins Krankenhaus eingeliefert und starb nach fünfwöchigem Koma. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und eine Debatte über Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen ausgelöst.

"Ich dachte, er gibt auf"

Der Angeklagte erklärte, er habe nicht damit gerechnet, dass jemand so viel Alkohol trinken könne wie der 16-Jährige. "Ich bin sicher davon ausgegangen, dass er nach zehn bis zwölf Tequila aufgibt", beteuerte der 28-Jährige. Er selbst sei bereits vor dem Zechgelage mit dem Jungen angetrunken gewesen. In einem solchen Zustand sei er nicht mehr in der Lage, vernünftig zu denken. Er räumte ein, dass er nach vier Gläsern Schnaps seine Kellner angewiesen habe, ihm Wasser zu servieren. Nach acht bis zehn Gläsern habe auch der Schüler Wasser bekommen, jedoch protestiert und eine Flasche Tequila geholt. Die Staatsanwaltschaft geht dagegen davon aus, dass der Wirt den Jugendlichen zum Weitertrinken animierte.

Das Lokal des Angeklagten war wenige Wochen nach dem Tod des Jungen vom zuständigen Wirtschaftsamt wegen fortwährend grober Verstöße gegen den Jugendschutz geschlossen worden. Im Prozess muss sich der ehemalige Gaststättenbetreiber auch wegen zahlreicher Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz verantworten. Aus Gewinnsucht soll von 2005 bis 2007 in über 170 Fällen Alkohol an über 30 Kinder und Jugendliche ausgeschenkt haben.

Bereits vor einem Jahr waren zwei damals 18 und 21 Jahre alte Hilfskellner, die bei dem Wetttrinken 38-prozentigen Tequila servierten und eine Strichliste führten, der Beihilfe zur Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Sie sollten jeweils zehn Monate an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen. Damals befanden die Richter, dass der Wirt der Hauptverantwortliche gewesen sei. Nur im Falle des Wirts geht die Staatsanwaltschaft von einer Körperverletzung mit Todesfolge aus. Dafür können Strafen zwischen drei und 15 Jahren verhängt werden.

Für den Prozess sind bislang drei weitere Verhandlungstage bis zum 11. März anberaumt worden.