Panorama

Prozess gegen John DemjanjukDie Welt schaut auf München

26.11.2009, 08:40 Uhr

Einer der wahrscheinlich letzten NS-Prozesse beginnt am 30. November in München. John Demjanjuk soll als Wärter in Sobibor 27.900 Juden in den Tod geschickt haben.

AP090414046079
Am 14. April 2009 wird John Demjanjuk (Mitte) von Mitarbeitern der US-Immigrationsbehörde aus seinem Haus in Seven Hills, Ohio geschafft. (Foto: ASSOCIATED PRESS)

Das Münchner Landgericht hat schon viele große Prozesse gesehen. Die Mörder von Schauspieler Walter Sedlmayr und Modemacher Rudolf Moshammer standen hier vor Gericht, Boris Becker wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt und der Erpresser von Susanne Klatten hinter Gittern gebracht. Doch solches Interesse wie der Prozess gegen John Demjanjuk hat nach den Worten von Gerichtssprecherin Margarete Nötzel noch kein Verfahren in München erzeugt: Aus aller Welt reisen am 30. November Beobachter an, um zu sehen, ob der im Mai aus den USA ausgelieferte 89-Jährige als Mittäter in der Vernichtungsmaschinerie der Nazis überführt werden kann.

Die Anklage gegen den als Iwan Demjanjuk in der Ukraine geborenen Beschuldigten vor dem Landgericht München II lautet auf Beihilfe zum Mord an 27.900 Juden. Demjanjuk soll 1943 für ein halbes Jahr KZ-Wächter im NS-Vernichtungslager Sobibor gewesen sein. Wer als solcher eindeutig identifiziert ist, hat keine Ausrede mehr: Das im damals von Deutschland besetzten Polen liegende Sobibor diente ausschließlich der Judenvernichtung, die dort eingesetzten Wärter wussten, dass sie die Menschen in Gaskammern schickten.

Echtheit des SS-Dienstausweises bewiesen

AP02022108147
Detail eines Dienstausweises von John Demjanjuk, das auf dessen Echtheit hinweist. (Foto: ASSOCIATED PRESS)

Auf die angeklagten 27.900 Fälle kommt das Gericht, weil der deutsche Nazi-Jäger Kurt Schrimm und die von ihm geleitete Ludwigsburger Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen alle während Demjanjuks mutmaßlichen Einsatz getöteten Juden namentlich aufgelistet hat. Zwei Mitarbeiter Schrimms waren mit den bedrückenden Vorarbeiten für die Anklage ein Jahr lang beschäftigt.

Die beiden Verteidiger des Angeklagten bestreiten aber, dass der seit seiner Auslieferung in Untersuchungshaft sitzende Demjanjuk in Sobibor war. Die Staatsanwaltschaft sieht das dagegen durch einen SS-Dienstausweis Demjanjuks eindeutig nachgewiesen. Die von seinen Verteidigern angezweifelte Echtheit des Ausweises wurde bereits früher bestätigt, vor dem Prozess bestätigte sie das Bayerische Landeskriminalamt ein weiteres Mal.

Hätte Demjanjuk fliehen können?

Sollte der zunächst bis Mai angesetzte Prozess also dessen Wärtertätigkeit belegen, gibt es aber noch den Einwand des Befehlsnotstands. Denn Demjanjuk war in dem von der SS geführten Lager als sowjetischer Kriegsgefangener, als sogenannter Trawniki, im Einsatz. Ein Befehlsnotstand liegt vor, wenn die Verteidiger nachweisen können, dass Demjanjuk keine andere Wahl geblieben ist, da ihm ansonsten die Hinrichtung gedroht hätte.

Das Lachen der MörderDas Lachen der MörderAber auch hier ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, beweisen zu können, dass Demjanjuk trotz seiner Gefangenschaft hätte fliehen können. Juristisch bewegt sich die Anklage allerdings im Neuland: Mit Demjanjuk steht 64 Jahre nach Kriegsende erstmals einer der von der SS zwangsverpflichteten sowjetischen Gefangenen in Deutschland vor Gericht.

Ein Zeitzeuge vor Gericht

Nicht nur wegen der Altersschwäche und gesundheitlicher Probleme Demjanjuks und der deshalb auf zweimal 90 Minuten pro Tag beschränkten Verhandlungsdauer, sondern auch wegen dieser strittigen Sachfragen dürfte der Prozess zäh werden. Neun Gutachter sind bisher vorgesehen, dazu 23 Zeugen. Unter den von der Staatsanwaltschaft benannten Zeugen ist auch ein Überlebender aus Sobibor. Der damals Jugendliche kann allerdings Demjanjuk nicht persönlich identifizieren, sondern nur über das Lager berichten.

Doch ob auch Demjanjuk gewillt oder in der Lage ist, sich zu Sobibor zu äußern? Schon 1988 war er einmal in Israel zum Tode verurteilt worden, weil er in Treblinka KZ-Wächter gewesen sein soll. Das Urteil wurde 1993 wieder aufgehoben, er konnte in die USA zurückreisen. Als einfältig beschrieben Beobachter damals den Angeklagten, der in den USA in den Autofabriken von Ford gearbeitet hat. Trotz seines jahrzehntelangen US-Aufenthalts spricht er so eingeschränkt Englisch, dass im Münchner Prozess voraussichtlich alles auf Ukrainisch übersetzt werden muss. Aber ob und wie auch immer sich Demjanjuk äußert: Die Bilder des Angeklagten werden um die Welt gehen.

Quelle: Ralf Isermann, AFP