Panorama

Neubau des Berliner Stadtschlosses Gericht gibt grünes Licht

02.12.2009, 14:30 Uhr

Der Neubau des Berliner Stadtschlosses kann Wirklichkeit werden: Der italienische Architekt Franco Stella darf die Hohenzollern-Residenz wieder aufbauen. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden.

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Das Berliner Hohenzollern-Stadtschloss im Historischen Stadtmodell von Horst Duehring (Bauzustand der Vorkriegszeit). (Foto: AP)

Der Neubau des Berliner Stadtschlosses kann Wirklichkeit werden: Der italienische Architekt Franco Stella darf die Hohenzollern-Residenz wieder aufbauen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht stufte die Vergabe des 550-Millionen-Euro-Projekts an Stella als grundsätzlich rechtmäßig ein. Damit setzte sich das Gericht über das Bundeskartellamt hinweg. Zwar hätten die im Architektenwettbewerb unterlegenen Mitbewerber über den bevorstehenden Vertragsschluss mit Stella informiert werden müssen, durch die jetzige gerichtliche Überprüfung seien aber ihre Rechte gewahrt worden, befand das Gericht.

Stadtschloss-Berlin
So soll das künftige Humboldtforum auf dem Schlossplatz in Berlin einmal aussehen. (Foto: picture-alliance/ dpa)

Bundesbauminister Peter Ramsauer sagte, nun könne das Schloss ohne Verzögerungen gebaut werden, so wie es der Bundestag beschlossen hat. Dies sei ein wichtiges Signal für die Baukultur in Deutschland.

Der im Wettbewerb unterlegene Architekt Hans Kollhoff hatte den Vertrag des Bundes mit Stella überprüfen lassen und vom Bundeskartellamt zunächst Recht bekommen: Die Behörde erklärte den Vertrag für nichtig. Dagegen hatte wiederum die Bundesregierung Beschwerde eingelegt und das Verfahren in Düsseldorf gewonnen. "Für mich ist die Sache erledigt", sagte Kollhoff.

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Das undatierte Foto zeigt das Berliner Stadtschloss und Skulpturen von Karl-Friedrich Schinkel. (Foto: AP)

Der Streit ging im Kern um die Frage, ob Stella mit seinem kleinen Büro überhaupt berechtigt war, an der Ausschreibung teilzunehmen. Nach den Vorgaben sollten die beteiligten Architekturbüros entweder mindestens drei feste Mitarbeiter oder einen Jahresumsatz von 300.000 Euro nachweisen.

Stella hatte beide Vorgaben lediglich mit einer "Eigen-Erklärung" versichert. Später war dann eine Erklärung der italienischen Architektenkammer nachgereicht worden, deren Wahrheitsgehalt am Mittwoch von Kollhoffs Anwalt Malte Müller-Wrede in Zweifel gezogen wurde. Es gebe inzwischen Hinweise, dass auch die italienischen Behörden die Angaben Stellas bezweifeln. Für die Entscheidung komme dies aber zu spät.

Kollhoff sagte, das Gericht habe die Angelegenheit offenbar "schnell vom Tisch" haben wollen. Die Zweifel an der Eignung Stellas blieben dennoch bestehen. Wenn in Zukunft solche Erklärungen vor Wettbewerben ausreichten, entstehe für Architekten eine "unglaubliche Unsicherheit". Vorgaben für Architekturwettbewerbe erhielten nun einen "beängstigenden Interpretationsspielraum".

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Die Fassade des Berliner Stadtschlosses im September 1950 - kurz vor der Sprengung. (Foto: AP)

Das Gericht befand, die Anforderungen an die Eignungsprüfung des Bundes dürften "nicht überspannt" werden. "Die Eignungsprüfung muss nicht allem und jedem nachgehen", sagte der Vorsitzende Richter Heinz-Peter Dicks. Auf der Basis bloßer Behauptungen sei es nicht nötig, akribische Ermittlungen einzuleiten.

Auch der "Projektgemeinschaftsvertrag" mit zwei weiteren Architekturbüros hatte vor den kritischen Augen der Richter Bestand. Stella hatte mit den Architekturbüros Hilmer Sattler Albrecht sowie Gerkan Marg und Partner eine gemeinsame Firma gegründet und ihnen einen erheblichen Teil der Leistungen übertragen. Weil der Italiener aber dem Vertrag zufolge eindeutig das Weisungs- und Direktionsrecht behalte und damit die architektonische und künstlerische Leitung, gehe auch dies in Ordnung, entschied das Gericht.

Quelle: dpa