Mittwoch, 08. September 2010
Beteiligung an der Eingliederungshilfe: BA muss Milliarden abführen
(Foto: dpa)
Die Bundesagentur für Arbeit muss sich zu Recht an den Milliardenkosten des Bundes für die Eingliederung von Arbeitslosen beteiligen. Unternehmen, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen, können gegen den Abfluss der Gelder von der Agentur an den Bund nicht klagen, wie das Bundesverfassungsgericht entschied.
Laut Gesetz muss die Arbeitsagentur die Grundsicherung von Arbeitssuchenden grundsätzlich übernehmen und sich mit der Hälfte an den Eingliederungsleistungen beteiligen, die der Bund übernimmt. Die Arbeitsagentur musste deshalb 2008 rund 4,6 Milliarden Euro an den Bund abführen.
Das klagende Unternehmen wollte erreichen, dass die Mittel stattdessen zur Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingesetzt werden. Das Gericht erklärte die Verfassungsbeschwerden nun für unzulässig, da die drei klagenden Unternehmen und deren Angestellte von dem Gesetz nicht unmittelbar betroffen sind.
AFP
Hintergründe zur Nachricht
Politik
-
Sieg bei Konservativen-Konferenz, Santorum Zweiter
Romney gewinnt CPAC-Wahl
-
US-Haushalt 2013
Obama will Geld von Reichen
-
Regime verstärkt Angriffe auf Homs
Al-Kaida sickert in Syrien ein
-
Chemie hilft beim Lernen
Hunderttausende Kinder gedopt
-
Ramsauers Reformpläne
Keine Amnestie für Punktesünder
-
Adolf Sauerland droht die Abwahl
Aus für den Unsichtbaren?
-
Arbeit an Lebenserwartung anpassen
Forscher erwarten Rente mit 72
-
"Wir haben Videos aus seiner Unizeit."
Radikaler droht Obama
-
"Wir haben Videos aus seiner Unizeit"
Radikaler droht Obama
-
"Klare Verhältnisse"
Seehofer setzt auf Lagerwahlkampf
-
Kleine Nettigkeiten für Politiker
Strengere Regeln gefordert
-
Kämpfe in mehreren Teilen Syriens
Regime verstärkt Angriff auf Homs
