Beteiligung an der EingliederungshilfeBA muss Milliarden abführen
Die Arbeitsagentur muss die Grundsicherung von Arbeitssuchenden grundsätzlich übernehmen und sich mit der Hälfte an den Eingliederungsleistungen beteiligen, die der Bund übernimmt.
Die Bundesagentur für Arbeit muss sich zu Recht an den Milliardenkosten des Bundes für die Eingliederung von Arbeitslosen beteiligen. Unternehmen, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen, können gegen den Abfluss der Gelder von der Agentur an den Bund nicht klagen, wie das Bundesverfassungsgericht entschied.
Laut Gesetz muss die Arbeitsagentur die Grundsicherung von Arbeitssuchenden grundsätzlich übernehmen und sich mit der Hälfte an den Eingliederungsleistungen beteiligen, die der Bund übernimmt. Die Arbeitsagentur musste deshalb 2008 rund 4,6 Milliarden Euro an den Bund abführen.
Das klagende Unternehmen wollte erreichen, dass die Mittel stattdessen zur Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingesetzt werden. Das Gericht erklärte die Verfassungsbeschwerden nun für unzulässig, da die drei klagenden Unternehmen und deren Angestellte von dem Gesetz nicht unmittelbar betroffen sind.