Bis auf ein falsches StrafmaßBGH bestätigt Al-Kaida-Urteile
Die Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen Mitglieder und Helfer der internationalen Terrororganisation werden vom Bundesgerichtshof im Wesentlichen bestätigt. Nur in einem Fall muss die Strafe neu bewertet werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freiheitsstrafen von sieben und dreieinhalb Jahren gegen einen Al-Kaida-Terroristen und einen Helfer bestätigt. Das Karlsruher Gericht bekräftigte damit im Wesentlichen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom Dezember 2007. Die sechsjährige Strafe gegen einen dritten Angeklagten wurde aber aufgehoben, weil er sich laut BGH nicht der Mitgliedschaft, sondern nur der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gemacht hat.
In einem neuen Prozess muss damit allein die Höhe der Strafe neu festgesetzt werden. Das Trio wollte mit einem Versicherungsbetrug in Millionenhöhe Geld für die Terrororganisation beschaffen.
Nach den Feststellungen des OLG hatten sich die Angeklagten ab Herbst 2004 um den Abschluss von Lebensversicherungen in Höhe von mehr als 4,3 Millionen Euro bemüht. Bei einem fingierten Autounfall wollten sie danach den Tod des Versicherten vortäuschen und das Geld zumindest zum Teil dem bewaffneten Kampf von Al-Kaida zukommen lassen. Überführt wurden sie unter anderem durch einen großen Lauschangriff. Mit seinem Urteil stufte das OLG Al-Kaida erstmals als ausländische terroristische Vereinigung ein.