Donnerstag, 05. März 2009
Wohin mit den Piraten?: Berlin weiter unschlüssig
Auch zwei Tage nach dem deutschen Marine-Einsatz gegen Piraten hat die Bundesregierung am Donnerstag noch nicht entschieden, was mit den neun festgesetzten Männern geschehen soll. Die Bundeswehr hielt die Seeräuber weiter auf ihrer Fregatte "Rheinland-Pfalz" vor Somalia in Gewahrsam und wartete auf einen entsprechenden Beschluss. Zwar verlautete aus Regierungskreisen, dass die Piraten nicht nach Deutschland, sondern an Kenia als Drittstaat überstellt werden sollen. Offiziell gab eine speziell eingerichtete Regierungskommission nach stundenlanger Beratung in Berlin allerdings nur bekannt, dass der Fall weiter geprüft werde.
In der Mitteilung der Kommission aus Vertretern der vier Ministerien für Justiz, Inneres, Außen und Verteidigung hieß es, die Bundesregierung habe "zur Kenntnis genommen", dass die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet habe. Die Regierung werde die Behörde unterstützen und parallel "intensiv prüfen, ob die mutmaßlichen Piraten gegebenenfalls an einen Drittstaat zur Strafverfolgung übergeben werden können".
Die Regierung bemüht sich derzeit um ein schnelles Abkommen mit Kenia. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes steht ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und Kenia kurz vor der Unterzeichnung. Mit Verweis auf den Zeitdruck verlautete aus Regierungskreisen aber weiter, dass sich Deutschland nun um eine bilaterale Vereinbarung mit dem afrikanischen Staat kümmere. Das Innenministerium hatte das Außenamt ungewöhnlich scharf dafür kritisiert, dass es nicht schon lange - wie andere Staaten - ein bilaterales Abkommen mit Kenia geschlossen habe. Nach EU-Recht, das hier auch für die an der EU-Anti-Piraten-Mission "Atalanta" beteiligten Bundeswehr gilt, können die Piraten bis zu 12 Tagen festgehalten werden.
Unabhängig von der politischen Diskussion führt die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen fort. Die Behörde, die für Straftaten auf hoher See zuständig ist, hatte am Mittwoch ein Verfahren gegen Unbekannt wegen versuchten Angriffs auf den Seeverkehr eingeleitet. "Wir ermitteln, weil es Anhaltspunkte für eine Verbrechensstraftat gegeben hat - neun Piraten haben versucht, ein Schiff zu kapern", sagte Sprecher Wilhelm Möllers. "Wir warten auf weitere Informationen und tragen sie zusammen. Unsere Ansprechpartner sind in erster Linie Polizeibehörden."
Weil die Piraten nach dem Völkerrecht festgesetzt wurden, sei die Staatsanwaltschaft nicht an bestimmte Fristen nach dem Grundgesetz - etwa bei der Beantragung eines Haftbefehls - gebunden, sagte Möllers. Derzeit sei ein solcher Schritt allerdings nicht geplant: "Nicht einmal die Personalien der neun Piraten stehen bisher fest."
Die Marine hatte am Dienstag im Golf von Aden einen Piraten-Angriff auf ein Handelsschiff einer deutschen Reederei vereitelt und die Seeräuber in Gewahrsam genommen. Das Innenministerium hatte erklärt, es gebe keine Grundlage, die Piraten zur Strafverfolgung nach Deutschland zu holen. Nach Angaben der Reederei wurde bei dem Überfall niemand verletzt.
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