Weiter Hausarrest für Suu KyiBirma weist Berufungsklage ab

Ein Gericht in Birma weist die Berufungsklage von Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi gegen ihren Hausarrest zurück. Den Anwälten der Friedensnobelpreisträgerin bleibt nur noch der Gang vor den Obersten Gerichtshof.
Ein Gericht in Birma hat die Berufung der Dissidentin Aung San Suu Kyi gegen das jüngste Hausarrest-Urteil erwartungsgemäß abgelehnt. Die Richter bestätigten stattdessen das vorherige Urteil, wie amtlich mitgeteilt wurde. Suu Kyi war Anfang August zu weiteren 18 Monaten Hausarrest verurteilt worden, weil sie mit der Aufnahme eines US-Bürgers bei sich zu Hause gegen die Auflagen ihres bereits bestehenden Hausarrests verstoßen habe. Das Urteil gegen die 64-Jährige war international kritisiert worden.
Suu Kyis Anwalt kündigte weitere Schritte vor der nächst höheren Instanz an. Birma ist seit 1962 eine Militärdiktatur. Menschenrechtler zweifeln an der Unabhängigkeit der Gerichte.
Suu Kyi, die seit Jahren unter Hausarrest lebt, war im August zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil ein Amerikaner im Mai unerlaubt durch einen See zu ihrem Haus geschwommen war. Junta-Chef Than Shwe hatte die Strafe dann in Hausarrest umgewandelt.
Die Anwälte der Friedensnobelpreisträgerin können jetzt noch vor den Obersten Gerichtshof des Landes ziehen. Der birmanischen Militärregierung wird vorgeworfen, die prominente Oppositionsführerin von den 2010 anstehenden Wahlen fernhalten zu wollen.