Samstag, 11. August 2007
Brutales Dokument: DDR-Schießbefehl gefunden
Das neu entdeckte Dokument, das einen bedingungslosen Schießbefehl gegen DDR-Flüchtlinge belegt, zeugt nach den Worten der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, von großer Brutalität. "Das Dokument ist deswegen so wichtig, weil der Schießbefehl von den damals politisch Verantwortlichen nach wie vor bestritten wird", sagte Birthler der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" zufolge. Die DDR-Führung hatte stets behauptet, es habe keinen "Schießbefehl" gegeben.
Im Vergleich zu anderen Ländern könne man sich in Deutschland glücklich schätzen, dass man mit der Stasi-Unterlagenbehörde die Möglichkeit habe, Lügen und Legendenbildungen entgegenzuwirken. "Wir sind noch lange nicht am Ende der Aufarbeitung", wird Birthler zitiert. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Günter Nooke, sagte im ZDF, er wünsche sich, dass solche Dokumente eher gefunden worden wären.
Neue Qualität
Der Schießbefehl für den Einsatz an der DDR-Grenze wurde in Dokumenten der Magdeburger Außenstelle der Stasi-Akten-Behörde entdeckt. "Der Befehl fordert zum rücksichtslosen Gebrauch der Schusswaffe ohne Vorwarnung an der Grenze auf - auch gegen Frauen und Kinder", sagte der Sprecher der Stasi-Unterlagenbehörde, Andreas Schulze. Er bestätigte damit einen Bericht der Magdeburger "Volksstimme".
Die Aufarbeitung der Vorfälle an der DDR-Grenze erhalte damit eine neue Qualität, so Schulze. "Bisher fanden wir in Dienstanweisungen zwar Passagen, die den Schusswaffengebrauch als letztes Mittel einräumten", sagte Schulze. Aber zuvor hätten die Grenztruppen laut Befehl immer erst mehrfach und eindeutig vorwarnen müssen. "Sie mussten die Flüchtlinge zum Beispiel zum Anhalten auffordern und Warnschüsse in die Luft abgeben." Davon stehe in dem nun entdeckten Schießbefehl nichts.
Auch auf Frauen und Kinder
Das in der Magdeburger Außenstelle der Stasi-Unterlagenbehörde gefundene Dokument befahl einer Spezialeinheit des DDR-Geheimdienstes, deren Angehörige als normale Grenzsoldaten getarnt waren, das sofortige Schießen auf flüchtende Grenzsoldaten, selbst wenn diese Frauen und Kinder mitnahmen. In der Berliner Dienstanweisung vom 1. Oktober 1973 heißt es: "Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zunutze gemacht haben."
Der Leiter der Magdeburger Außenstelle, Jörg Stoye, sprach in der "Volksstimme" von einem "aufsehenerregenden und für die Erforschung sowie Aufarbeitung der Stasi-Geschichte höchst bedeutsamen Fund".
Die Angehörigen der von 1968 bis 1985 bestehenden Stasi-Einheit sollten die Flucht anderer Soldaten im Grenzbezirk Magdeburg verhindern. Der siebenseitige Befehl wurde in den Akten eines Unterfeldwebels gefunden, der von 1971 bis 1974 in den Grenztruppen der DDR eingesetzt war. Laut Zeitung war der Stasi-Spitzel ein speziell ausgebildeter Einzelkämpfer, der die "Fahnenflucht" seiner Kameraden verhindern sollte. Allein von 1971 bis 1974 seien dem Bericht zufolge 144 Soldaten in den Westen geflohen. Insgesamt seien es mehr als 2.800 gewesen. Allein an der Berliner Mauer starben 133 DDR-Flüchtlinge.
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