Naziverbrecher-Prozess findet stattDemjanjuk scheitert in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht macht den Weg für den Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher John Demjanjuk endgültig frei.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für den Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher John Demjanjuk endgültig frei gemacht. Das Karlsruher Gericht wies zwei Verfassungsbeschwerden von Demjanjuks Verteidiger ab.
Der 89-jährige gebürtige Ukrainer wollte damit den Ende November beginnenden Prozess vor dem Landgericht München stoppen und zudem seine Freilassung aus der Untersuchungshaft durchsetzen.
Nach den Worten der Karlsruher Richter ist die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts zur Eröffnung des Verfahrens schon deshalb unzulässig, weil solche prozessualen Zwischenentscheidungen nicht unmittelbar beim Verfassungsgericht angegriffen werden können.
Es gebe keine deutsche Zuständigkeit für einen Prozess gegen Demjanjuk, hatte Verteidiger Ulrich Busch Anfang Oktober beim Einbringen der Beschwerde gesagt. Zudem müssten die siebeneinhalb Jahre angerechnet werden, die sein Mandant bereits in Israel inhaftiert gewesen sei. "Dann bleibt kein Tag mehr übrig für ihn zu verbüßen", sagte Busch.
Das Lachen der MörderDer Prozess gegen den mutmaßlichen Nazi-Verbrecher soll am 30. November wegen Beihilfe zum Mord in Tausenden von Fällen vor dem Münchner Landgericht beginnen. Für das Verfahren sind vorerst 35 Tage bis 6. Mai 2010 angesetzt. Die Staatsanwaltschaft München wirft Demjanjuk vor, als Wachmann 1943 im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen bei der Ermordung von mindestens 27.900 Juden in den Gaskammern geholfen zu haben.
Der 89-Jährige sitzt seit seiner Abschiebung aus den USA im Mai in München-Stadelheim in Untersuchungshaft. Hauptbeweismittel der Anklage ist ein SS-Dienstausweis mit der Nummer 1393. Zudem geht aus einer Liste von März 1943 hervor, dass Demjanjuk damals nach Sobibor verlegt wurde.