Dienstag, 23. November 2010
Recht auf einen würdigen Tod: Deutschland steht vor Gericht
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Im Rechtsstreit um einen Sterbehilfefall in Deutschland hat der Vertreter der Bundesregierung die Verweigerung einer tödlichen Dosis für eine querschnittsgelähmte Frau verteidigt. Das deutsche Gesetz verweigere niemandem das Recht, selbst über seinen Tod zu bestimmen, sagte der Jurist Christian Walter vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Daraus könne aber nicht eine Verpflichtung für den deutschen Staat zur Suizidhilfe abgeleitet werden.
Bei dem Verfahren geht es um die Weigerung des Bundesamtes für Arzneimittel, der schwerbehinderten Frau eine tödliche Dosis von Medikamenten für einen Selbstmord zu Hause zur Verfügung zu stellen. Die Frau setzte ihrem Leben daraufhin im Februar 2005 mit Hilfe der Schweizer Organisation Dignitas ein Ende.
Ihr Mann hatte in Deutschland vergeblich gegen das Verhalten des Bundesamtes geklagt. In seiner Beschwerde vor dem Straßburger Gericht macht er unter anderem einen Verstoß gegen das Recht auf Schutz des Privatlebens geltend. Dazu gehöre das Recht auf einen würdigen Tod. Mit einem Urteil ist erst in mehreren Monaten zu rechnen.
AFP
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