Mittwoch, 28. Dezember 2005
Gegen radikale Islamisten: Elektronische Fußfesseln
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat als Maßnahme im Kampf gegen den Terrorismus elektronische Fußfesseln für radikale Islamisten vorgeschlagen. "Damit lassen sich viele der etwa 3000 gewaltbereiten Islamisten in Deutschland, Hassprediger und in ausländischen Terrorcamps ausgebildete Kämpfer, überwachen", sagte Schünemann der Zeitung "Die Welt".
Die Fußfessel könne problemlos in das Ausländerrecht aufgenommen werden. "Dagegen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die elektronische Fußfessel ist praktikabel auch für die gewaltbereiten Islamisten, die wir wegen drohender Folter nicht in ihre Heimatländer abschieben können", sagte Schünemann.
Nach einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit dürften sich Islamisten nur noch in bestimmten Gebieten aufhalten. "Falls sie diese verlassen, ertönt sofort ein Warnsignal. Die Polizei weiß dann genau, wo diese Leute sind. Das bedeutet auf jeden Fall mehr Sicherheit", sagte der Minister.
Die Innenministerkonferenz wird die Neuerungen des Zuwanderungsgesetzes im Frühjahr 2006 neu bewerten. "In diesem Rahmen sollte man die Fußfessel beschließen", so Schünemann. Innenminister-Kollegen signalisierten ihm Zustimmung, denn im Strafvollzug habe man bereits viele positive Erfahrungen mit der Fußfessel gesammelt.
Mini-Sender in Hessen im Einsatz
Hessen hat als einziges Bundesland seit fünf Jahren die Möglichkeit, Straftäter zu Hause elektronisch mit dem Mini-Sender überwachen zu lassen. Viele Juristen sind jedoch skeptisch geblieben, so dass regelmäßig nur rund die Hälfte der 35 angeschafften Geräte in Benutzung ist.
Die in Hessen eingesetzte Fußfessel kontrolliert, ob sich ihr Träger zu den vorher festgelegten Zeiten in seiner Wohnung befindet. Sie enthält einen Miniatursender, der chiffrierte Signale an eine in der Wohnung installierte Databox schickt. Die Reichweite des Senders beträgt nach Angaben des Justizministeriums in Wiesbaden etwa 80 Meter. Am Arbeitsplatz soll kein weiterer Empfänger aufgebaut werden. Dort sei der Arbeitgeber verpflichtet, Verstöße gegen die Bewährungsauflagen den Behörden zu melden.
Die eigentliche Überwachung läuft im Rechner der zentralen hessischen Datenverarbeitung. Über das Telefonnetz setzt sich der Überwachungsrechner in geringen zeitlichen Abständen mit der Data-Box in Verbindung, um die Roh-Daten abzufragen. Stimmen die Aufenthaltszeiten des Beobachteten nicht mit dem gespeicherten Wochenplan überein, schlägt das System Alarm.
In anderen Bundesländern umstritten
Schünemanns Vorschlag ist in anderen Bundesländern auf ein geteiltes Echo gestoßen. Eine Fußfessel könnte ein geeignetes Mittel sein, um den Überwachungs- und Kontrollaufwand zu reduzieren, sagte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums am Mittwoch. Das CDU-geführte Innenministerium in Thüringen sieht eine elektronische Fußfessel dagegen als "nicht hinreichend geeignetes Mittel an, um dem Problem der Hassprediger gerecht zu werden".
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