Breite Mehrheit in Schleswig-HolsteinErste Landes-Schuldenbremse
Als erstes Bundesland nimmt Schleswig-Holstein eine Schuldenbremse in die Landesverfassung auf. Bis auf die Linken stimme alle Parteien für die Verfassungsänderung.
Als erstes Bundesland hat Schleswig-Holstein eine Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert. CDU und FDP sowie die Oppositionsfraktionen SPD, Grüne und SSW stimmten für die Verfassungsänderung, die Linken votierten dagegen. Damit darf das Bundesland von 2020 an in normalen Jahren keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Bis dahin muss es massiv sparen und sein strukturelles Defizit von 1,25 Milliarden Euro auf Null herunterfahren.
Im Doppelhaushalt für 2011/2012 soll das Land mit 360 Millionen Euro weniger auskommen als in der jetzigen Periode. Schleswig- Holsteins hat mehr als 24 Milliarden Euro Schulden, jedes Jahr fallen etwa eine Milliarde Euro Zinsen an. In Zukunft sind laut Verfassung Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen. Ausnahmen sind bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen möglich.
Mit dem eigenen Neuverschuldungsverbot will der Landtag auch seine Chancen vor dem Bundesverfassungsgericht verbessern. Dort hat das Kieler Parlament gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz geklagt, weil sie in das Haushaltsrecht des Landes eingreife. Für die Änderung der Landesverfassung war eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.