Freitag, 10. April 2009
Fall Demjanjuk: Gericht erlaubt Abschiebung
Der mutmaßliche NS-Verbrecher John Demjanjuk kann nach Ansicht eines Berufungsgerichts im US-Bundesstaat Virginia nach Deutschland abgeschoben werden. Das zuständige Einwanderungs-Gericht habe einen bestehenden Abschiebestopp nicht verlängert. "Die Entscheidung bedeutet, dass Angestellte der Einwanderungsbehörden ihn nach Deutschland schicken können", berichtete die Zeitung "The Plain Dealer". Allerdings könnte die Familie des 89-Jährigen erneut Einspruch erheben. Das wird auch erwartet.
Das Amtsgericht München hatte im März Haftbefehl gegen den gebürtigen Ukrainer erlassen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Zweiten Weltkrieg als Wachmann im Nazi-Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Juden geleistet zu haben. Er lebt derzeit als Staatenloser im US- Bundesstaat Ohio.
"Nicht Rache, sondern Gerechtigkeit"
Hinterbliebene von KZ-Opfern dringen nach Informationen des Hamburger Magazins "Spiegel" auf eine schnelle Abschiebung. Die Gruppe von Ehepartnern, Geschwistern und Kindern der Opfer habe sich in den Niederlanden formiert. Sie will einen schnellen Prozess vor einem deutschen Gericht. Sollte es zu einem Verfahren kommen, wollen die Hinterbliebenen der Opfer als Nebenkläger auftreten, schreibt der "Spiegel". Ihr Rechtsberater, der Kölner Professor Cornelius Nestler, sagte, das Ziel der Gruppe sei "nicht Rache, sondern Gerechtigkeit". Das Gericht solle aus Sicht der Hinterbliebenen feststellen, ob Demjanjuk "an der Mordmaschinerie in Sobibr beteiligt" gewesen ist. Die Höhe der Strafe sei von geringerer Bedeutung.
Das Ringen um die Abschiebung Demjanjuks dauert bereits seit Wochen an. Das US-Justizministerium hatte das Gericht in Virginia aufgerufen, den Antrag Demjanjuks auf Verlängerung des Abschiebestopps zurückzuweisen. In dem Antrag hatten die Anwälte einen schlechten Gesundheitszustand des 89-Jährigen geltend gemacht.
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