Donnerstag, 04. September 2008
Datenschutz 2.0: Gesetze werden schärfer
Angesichts des wachsenden Missbrauchs von Daten im Internet wollen Bund und Länder den Datenschutz mit strengeren Regeln und höheren Strafen verstärken. Nach einem Treffen mit Ministerkollegen, Vertretern der Länder sowie Datenschützern kündigte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mehrere Gesetzesverschärfungen an.
So sollen Daten künftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung weitergegeben werden dürfen. Außerdem solle für den Missbrauch von Daten der Bußgeldrahmen erhöht werden. Ein Gesetzentwurf solle bis November vorliegen, kündigte Schäuble an. In den vergangenen Wochen waren CDs mit Millionen von Daten einschließlich Kontonummern aufgetaucht, mit denen Betrüger illegal Geld abgebucht hatten.
Datenschützer ist zufrieden
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, forderte erneut eine bessere personelle Ausstattung bei der Datenschutzkontrolle, zeigte sich aber zufrieden mit den Ergebnissen des Treffens. Die Politik folge damit wesentlichen Forderungen von Datenschützern und erschwere so den Handel von Adressen. Bislang können Daten problemlos weiterverkauft werden, solange Bürger dagegen nicht ausdrücklich widersprechen.
Schaar sagte, die Einwilligung in die Datenweitergabe werde nur für künftige Geschäfte gelten, nicht nachträglich. Die Unternehmen bekämen zudem eine Übergangszeit, voraussichtlich von einem Jahr. Künftig soll ausgeschlossen werden, dass Unternehmen eine Einwilligung in die Datenweitergabe zur Voraussetzung für Geschäfte machen. Vertreter der Wirtschaft hatten im Vorfeld des Treffens vor Schnellschüssen und einem kompletten Verbot des Datenhandels gewarnt.
Die jüngst bekanntgeworden Fälle von massenhaftem Datenmissbrauch seien schon jetzt strafbar, sagte Schäuble. Dennoch soll der Katalog von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ausgeweitet werden.
Einzelne Punkte offen
Offen ist, ob bei Datenmissbrauch anschließend die Gewinne einkassiert werden können, wie bei anderen Straftaten. Zunächst einmal könnten höhere Bußgelder diese Wirkung haben. Weitere Regelungen müssten noch geprüft werden, sagte Schäuble. Noch keine Einigkeit gibt es zu Forderungen nach einer Kennzeichnungspflicht für die Datenherkunft, einer Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten und einer Informationspflicht von Unternehmen bei Datenpannen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm soll die Vorschläge bis Mitte Oktober abstimmen.
"Wir werden beschleunigt die Sache vorantreiben, aber wir wollen keine Schnellschüsse", sagte Schäuble. Die Maßnahmen würden bis November in einen bereits geplanten Gesetzentwurf zur Einführung eines Datenschutz-Gütesiegels eingearbeitet. Bundestag und Bundesrat müssen dem anschließend zustimmen.
Verbraucherschutzminister Horst Seehofer sprach von einem "Durchbruch" zum Schutz der Verbraucher. Der Koalitionspartner SPD warf dagegen der Union vor, sie reagiere erst nach dem jüngsten Skandal und das nur halbherzig. Notwendig sei ein nationaler Datenschutzplan. FDP und Grünen erneuerten ihren Vorwurf, die Koalition trage selbst zur "Datensammelwut" bei, etwa mit einem Bundesmelderegister. Notwendig seien weitere Maßnahmen wie eine bessere Ausstattung der Datenschutzbeauftragten.
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