Freitag, 11. Juni 2010
Kundus-Gutachten: Guttenberg vs. Kanzleramt
Neuer Ärger in der Bundesregierung: Verteidigungsminister Guttenberg fühlt sich bei der Erstellung eines Rechtsgutachtens zum Kundus- Untersuchungsausschuss vom Kanzleramt übergangen.
In der Auseinandersetzung geht es um die Klärung der Frage, ob eine Gegenüberstellung Guttenbergs und der von ihm entlassenen Spitzenberater, Staatssekretär Peter Wichert und Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan, im Kundus-Ausschuss rechtmäßig ist.
(Foto: REUTERS)
In der Bundesregierung herrscht ein offener Dissens über ein Gutachten zur Kundus-Affäre. Das Verteidigungsministerium bestätigte einen Bericht der "Bild"-Zeitung, wonach das Kanzleramt ohne sein Wissen eine Stellungnahme zum Vorgehen von Ressortchef Karl-Theodor zu Guttenberg erstellen ließ. Darin geht es um eine rechtliche Bewertung des Antrages der Opposition auf eine Gegenüberstellung Guttenbergs mit wichtigen Zeugen im Untersuchungsausschuss. In dem Gutachten kommen Innen- und Justizministerium zu dem Ergebnis, dass eine Ablehnung des Antrages "ein nicht unerhebliches verfassungsrechtliches Risiko" darstellen würde. Bisher wollte die Koalition den Antrag zurückweisen.
Die Opposition will eine Gegenüberstellung des Ministers mit dem früheren Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, und Ex-Staatssekretär Peter Wichert erzwingen. Beide waren von Guttenberg mit der Begründung entlassen worden, sie hätten ihn zur von der Bundeswehr veranlassten Bombardierung von zwei Tanklastern nahe dem afghanischen Kundus nicht ausreichend informiert. Guttenberg soll nichts dagegen haben.
Steegmann: Sache sauber geklärt
Die vor der Bundespressekonferenz versammelten Sprecher aller Bundesministerien boten ein ungewohntes Bild, sind sie doch zumeist um ein Bild der Geschlossenheit der Regierung bemüht. Am Freitag hörte sich dies anders an. "Das federführende Verteidigungsministerium hatte von der Beauftragung dieser Stellungnahme keine Kenntnis", sagte Guttenbergs Sprecher, Steffen Moritz. Auf die ausdrückliche Frage, ob er etwas richtigzustellen habe, sagte Moritz: "Nein."
Sein Kollege vom Innenministerium, Stefan Paris, gab eine andere Schilderung. Der Werdegang des Gutachtens gehe zurück auf eine Ressortbesprechung, an der auch das Kanzleramt teilgenommen habe, am 19. Mai "unter Federführung des Bundesministeriums der Verteidigung". Dabei sei die Frage einer "Stellungnahme gutachterlicher Natur" des Innen- und des Justizministeriums diskutiert worden. Auf "diese dort mündlich getroffene Vereinbarung" sei am 28. Mai eine schriftliche Bitte des Kanzleramtes erfolgt. Das Gutachten sei "unter Beteiligung des Verteidigungsministeriums" dem Kanzleramt am 2. Juni übersandt worden. Zum "Bild"-Bericht sagte Paris, das die Fakten "soweit stimmen", aber nicht die daraus gezogenen Schlüsse, da das Gutachten auf eine Vereinbarung vom 19. Mai zurückgehe.
Moritz sagte dazu: "Über die Ergebnisse dieser Sitzung gibt es offensichtlich unterschiedliche Auffassungen." Vizeregierungssprecher Christoph Steegmans unternahm einen Versuch, die widersprüchlichen Darstellungen unter einen Hut zu bringen. "Möglicherweise erschließt sich das Ganze durch Betrachtung des kleinen Unterschiedes zwischen grundsätzlich und konkret, also zwischen der Einigung auf ein Verfahren und der Auslösung des Verfahrens anschließend", sagte Steegmans. "Dann wäre die Sache schon, glaube ich, sauber geklärt."
rts
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