Gefährliche Zeltlageratmosphäre: die HDJ.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Mittwoch, 01. September 2010
"Heil Dir, Bundesführer": HDJ ist und bleibt verboten
Die rechtsextreme "Heimattreue Deutsche Jugend" (HDJ) bleibt verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte die Rechtmäßigkeit des Vereinsverbots, das der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) 2009 ausgesprochen hatte. Die Ziele der HDJ richteten sich eindeutig gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik, urteilte der 6. Senat.
Ein HDJ-Mitglied im Gerichtssaal.
(Foto: dpa)
Aus der Vereinszeitschrift "Funkenflug" und aus Aufsätzen, die führende Vereinsmitglieder auf ihren Computern gespeichert hatten, lasse sich eine Nähe der HDJ zum Nationalsozialismus ablesen. Insbesondere die Hitlerjugend werde glorifiziert. Der Verein hatte Zeltlager, Freizeitfahrten und Schulungen organisiert. Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums wurden dort Kinder und Jugendliche mit nationalsozialistischen und rassistischen Ideen regelrecht gedrillt.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Das Bundesverwaltungsgericht hat uns heute vollumfänglich bestätigt, dass wir mit dem Verbot der HDJ den verfassungsfeindlichen und antidemokratischen Umtrieben dieses Vereins zu Recht ein Ende gesetzt haben", teilte er mit.
HDJ-Chef Sebastian R. hatte die Vorwürfe im Gerichtssaal als "lächerlich", "bösartig" und "an den Haaren herbeigezogen" abgetan. "Ich stehe auch heute noch hinter jedem Satz, der im "Funkenflug" gestanden hat", erklärte er. Was Vereinsmitglieder auf ihren Computern hätten, sei deren Privatsache. Er jedenfalls habe sich aus Idealismus in der HDJ engagiert.
"Als Fassade zu bewerten"
Der Verein mit Sitz im schleswig-holsteinischen Plön hatte rund 400 Mitglieder. Er war in fast allen Bundesländern vertreten. Die Funktionäre nannten sich "Bundesführer" oder "Einheitsführerin", gegrüßt wurde mit "Heil Dir" oder "Heil Euch". Ein Problem könne er darin nicht erkennen, erklärte R. Das sei keine Übernahme nationalsozialistisch geprägter Begriffe.
Ein Verein kann nach deutschen Recht verboten werden, wenn sich seine Ziele und Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Wer die demokratische Staatsform verächtlich macht oder zum Beispiel eine Rassenlehre propagiert, der richtet sich gegen das Grundgesetz - und kann verboten werden. Bei der HDJ sei das der Fall, entschied der 6. Senat unter Vorsitz von Richter Werner Neumann.
"Wir sind mit dem Bundesinnenministerium der Auffassung, dass die in der Vereinssatzung enthaltenen Bekenntnisse zu gemeinnütziger Jugendarbeit und zum Grundgesetz als Fassade zu bewerten sind", erklärte Neumann. Alle Puzzleteile zusammen - die Aufsätze, die Vereinssitten - ergäben ein anderes Bild und rechtfertigten das Verbot.
dpa
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