Freitag, 12. Februar 2010
Eingang ins Strafgesetzbuch: Harte Strafe für Beschneidung
Deutschland sagt der weltweit praktizierten Genitalverstümmelung bei jungen Mädchen und Frauen den Kampf an. Jährlich fallen weltweit drei Millionen Mädchen dieser Form der Gewalt zum Opfer.
Das Logo des Vereins "Stop Mutilation" (Stoppt Beschneidung), der Frauen und Mädchen vor Genitalbeschneidung retten will.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Die Beschneidung von Frauen und Mädchen soll nach dem Willen des Bundesrats härter bestraft werden. Die Länderkammer votierte mehrheitlich dafür, einen entsprechenden Entwurf in den Bundestag einzubringen. Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz hatten den Entwurf im Dezember in den Bundesrat eingebracht. Demnach soll Genitalverstümmelung als eigener Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden, wobei künftig mindestens zwei Jahre Haft drohen sollen.
In Deutschland leben schätzungsweise 20.000 Frauen, die eine Beschneidung erlitten haben. Weiteren 4000 Mädchen und Frauen aus Zuwandererfamilien drohe dieses Schicksal bei einem Ferienaufenthalt im Herkunftsland, begründeten die Länder ihren Vorstoß. Vor allem in afrikanischen Ländern seien Genitalverstümmelungen weit verbreitet, meist aus religiösen Gründen.
Im Ausland begangene Taten sollen nach deutschem Recht verfolgt werden können, wenn das Opfer ständig in Deutschland wohnt. Außerdem soll die Verjährungsfrist erst beginnen, wenn die Opfer volljährig werden.
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