Donnerstag, 14. August 2008
Verfassungsgericht entscheidet: Heß-Gedenkmarsch verboten
Das Bundesverfassungsgericht hat einen von Rechtsradikalen geplanten Gedenkmarsch für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß verboten. Die Richter lehnten am Donnerstag in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung gegen das Demonstrationsverbot ab. Die Rechtsradikalen hatten im bayerischen Wunsiedel anlässlich des Todestages von Heß aufmarschieren wollen. Heß war 1987 in der Haft als verurteilter Kriegsverbrecher gestorben.
Zwar seien eine Reihe grundsätzlicher Rechtsfragen zum Verbot der Heß-Gedenkdemonstrationen noch nicht abschließend entschieden, erklärten die Richter. Im Zweifel müsse der Gedenkmarsch allerdings verboten bleiben, weil sonst die Gefahr bestehe, dass der "öffentliche Friede" gestört werde. Die Gedenkmärsche könnten zudem jedes Jahr abgehalten werden, es gehe schließlich nicht um einen aktuellen Anlass.
In der Umgebung Wunsiedels sorgen sich Kommunalpolitiker zudem, dass Anhänger der rechtsextremen NPD ein Hotel in Warmensteinach als Treffpunkt ankaufen könnten.
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