Ewiger Brückenstreit in DresdenHufeisennase stoppt Baubeginn
Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Baubeginn für die umstrittene Waldschlösschenbrücke durch das Dresdner Elbtal gestoppt.
Das Dresdner Verwaltungsgericht hat den Bau der umstrittenen Waldschlößchenbrücke durch das UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal vorerst gestoppt. Wie Gerichtssprecher Robert Bendner sagte, wurde wenige Tage vor dem geplanten Baubeginn dem Antrag von drei Naturschutzverbänden auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stattgegeben. Ein Beginn der Bauarbeiten am kommenden Montag sei damit nicht möglich. Begründet wurde die Entscheidung mit dem Schutz einer seltenen Fledermausart, der Kleinen Hufeisennase.
Die Richter der 3. Kammer verwiesen in der Begründung für ihren Beschluss auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar, wonach bei Planfeststellungsverfahren strengere Maßstäbe an naturschutzrechtliche Prüfungen angelegt werden müssen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einer Entscheidung zur Westumfahrung Halle ausgeführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie nicht erst dann erforderlich ist, wenn Projekte das europäische Schutzsystem mit Gewissheit erheblich beeinträchtigen. Es genügten bereits Zweifel, ob nicht erhebliche Auswirkungen eintreten könnten.
Wie die Dresdner Richter erklärten, ist nach den vorliegenden Unterlagen der derzeit über die Kleine Hufeisennase verfügbare Wissensstand lückenhaft. Die von den Gutachtern vorgenommenen Schätzungen und Prognosen zum Verhalten der Kleinen Hufeisennase seien nicht hinreichend begründet und teilweise widersprüchlich. Auch für vorgesehene Schutzmaßnahmen wie etwa eine insektenfreundliche Beleuchtung sei nicht ausreichend belegt worden, dass diese nachhaltig greifen würden.
Mit ihrer Entscheidung vom Donnerstag revidierten die Dresdner Richter eine eigene Entscheidung vom Juli 2005 und einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom Dezember 2005, in denen die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss nicht festgestellt worden war. Gegen den neuen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen erhoben werden.
Die 635 Meter lange Brücke sollte eigentlich im Jahr 2010 für den Verkehr freigegeben werden. Die Stahlverbundbrücke wird die Elbe in einem Sichelbogen mit angehängter Fahrbahn überqueren. Zu der Brücke gehört auch ein 400 Meter langer Tunnel. Die Kosten belaufen sich auf nach Angaben der Stadt auf rund 125 Millionen Euro. Die Bundesregierung hatte gedroht, von Sachsen Fördergelder zurückzufordern, wenn am Bau der Brücke festgehalten werde. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte aber zuletzt entschieden, dass Dresden verpflichtet ist, die für den Brückenbau notwendigen Aufträge jetzt zu vergeben.