Politik

NS-Kriegsverbrecher lebt in BayernIsrael fordert zum Handeln auf

26.08.2010, 11:11 Uhr
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Aktivisten demonstrieren vor dem Landgericht in Aachen. Dort wurde Heinrich Boere, ebenfalls Mitglied des SS-Sonderkommandos "Silbertanne", zu lebenslanger Haft verurteilt. (Foto: picture-alliance/ dpa)

Seit den 50er Jahren lebt der in den Niederlanden zu lebenslanger Haft verurteilte und später geflohene mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher Klaas Carel Faber in Deutschland. Auslieferungsbemühungen der Niederlande blieben erfolglos. Nun fordert Israel die Bundesregierung zum Handeln auf.

Israel hat Deutschland aufgefordert,

den Fall eines in Bayern lebenden mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers erneut zu prüfen,

der in den 50er Jahren vor einer Haftstrafe aus den Niederlanden geflohen war. Der

israelische Justizminister Jaakov Neeman habe seine deutsche Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

in einem Schreiben darum gebeten, sagte ein Ministeriumssprecher in Jerusalem. Anfang

des Monats hatten 150 israelische Anwälte die Regierung in einer Petition aufgefordert,

Berlin zu juristischen Schritten gegen den heute 88-jährigen Klaas Carel Faber zu

drängen.

Faber, der im Zweiten Weltkrieg

dem SS-Sonderkommando "Silbertanne" angehörte, wird auf der Liste der

meistgesuchten NS-Verbrecher des Simon-Wiesenthal-Zentrums geführt. Die niederländische

Justiz verurteilte ihn wegen der Ermordung von 22 Juden zum Tode, das Urteil wurde

aber in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Im Jahr 1952 brach er aus einem

niederländischen Gefängnis aus und . Seit Jahrzehnten lebt

der gebürtige Niederländer unbehelligt von der Justiz im bayerischen Ingolstadt.

Die Niederlande bemühten sich mehrfach um eine Auslieferung.

Da Faber als Mitglied der SS die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt, lehnte Deutschland

dies allerdings immer wieder ab. Leutheusser-Schnarrenberger hatte Bayern Anfang

August gebeten, die "verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten" zu prüfen,

wie der 88-Jährige zur Verantwortung gezogen werden könne. Dabei solle auch untersucht

werden, "ob aus heutiger Sicht eine Übernahme der Strafvollstreckung"

des niederländischen Urteils aus den 40er Jahren in Betracht komme.

Quelle: AFP