Mittwoch, 05. August 2009
Kampagne verboten: JU unterliegt gegen Ramelow
Im Streit mit der Jungen Union Thüringen um eine gegen ihn gerichtete Wahlkampagne hat der Spitzenkandidat der Linkspartei für die Landtagwahl, Bodo Ramelow, vor Gericht einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Berlin untersagte der Jungen Union (JU), weiterhin bestimmte Aussagen über den Politiker in ihrer "Stoppt Ramelow"-Kampagne zu verbreiten, wie der Rechtsanwalt des Linkspolitikers mitteilte. Für den Fall der Zuwiderhandlung drohte das Gericht den Angaben zufolge ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten an.
Die JU will mit ihrer Aktion nach eigenen Angaben "über den wahren Bodo Ramelow aufklären" und so verhindern, dass dieser Ministerpräsident in Thüringen wird. Auf Flyern wurde angeführt, der Spitzenkandidat der Linken wolle im Freistaat Gymnasien schließen und die alten DDR-Bezirke wieder einführen. Dagegen setzte sich Ramelow mit seiner Klage ebenso zur Wehr wie gegen das ihm zugeschriebene Zitat "Die DDR war kein Unrechtsstaat".
"Echter Thüringer"
Ein Motiv, dass eine Bratwurst als "echte Thüringer" und den gebürtigen Niedersachsen Ramelow als "falschen Thüringer" zeige, hatte die JU schon vorher aus dem Verkehr gezogen. Ramelow ist seit 1990 in Thüringen aktiv, zunächst in der Gewerkschaft HBV, seit 1999 in der PDS bzw. in der Linkspartei. Ursprünglich kommt er aus Westdeutschland.
Ramelow begründete seine Klage damit, dass auch im Wahlkampf verleumderische Darstellungen über Äußerungen und Absichten eines politischen Wettbewerbers unzulässig seien. Die JU hatte Ramelow hingegen vorgeworfen, er wolle einer Debatte über seine tatsächlichen Ziele für das Land aus dem Wege gehen. In Thüringen wird am 30. August ein neuer Landtag gewählt. Jüngsten Umfragen zufolge könnte die bisher alleinregierende CDU unter Ministerpräsident Dieter Althaus ihre absolute Mehrheit verlieren. Die Linkspartei lag in der neuesten Umfrage vom Juli an zweiter Stelle, noch vor der SPD.
hvo/AFP
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