Dürfen Soldaten schneller schießen?Jung lässt Waffeneinsatz prüfen
Weil deutschte Soldaten in Afghanisten verstärkt angegriffen werden und zu oft Unklarheit über den Einsatz ihrer Schusswaffen herrscht, will das Verteidigungsministerium offenbar die Regeln für den Schusswaffengebrauch offensiver gestalten.
Verteidigungsminister Franz Josef Jung lässt offenbar prüfen, ob Bundeswehr-Soldaten in Afghanistan ihre Waffen künftig offensiver als bislang einsetzen dürfen. Mit dieser Frage beschäftigt sich nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" eine Untersuchung der Regeln für den Schusswaffengebrauch, die derzeit stattfindet. Hintergrund seien die zunehmende Zahl von Gefechten, in welche die Bundeswehr vor allem im Raum Kundus in den vergangenen Wochen verwickelt wurde, und die wachsende Unsicherheit unter den Soldaten über ihre Befugnisse.
Die Regeln für die Anwendung von Gewalt sind in einer sogenannten Taschenkarte festgehalten, die jeder Soldat bei sich führen muss. Demnach darf militärische Gewalt zur Nothilfe, zur Selbstverteidigung, aber auch zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Die letzte Version stammt von Oktober 2006. Demnach dürfen die Soldaten Schusswaffen nur zur Abwehr eines unmittelbaren Angriffs einsetzen. "Der Schusswaffengebrauch gegen flüchtende Personen, die erkennbar von ihrem Angriff abgelassen haben, (ist) verboten", heißt es in der Taschenkarte. Auch ein vorbeugender Schuss etwa auf einen verdächtigen Gegenstand am Straßenrand, bei dem es sich um einen Sprengsatz handeln könnte, ist nicht erlaubt. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte auf Anfrage, die Taschenkarte werde gerade routinemäßig überarbeitet.
Richtlinien für Staatsanwälte
Deutsche Staatsanwälte, die Vorfälle untersuchen, bei denen Bundeswehrsoldaten Afghanen getötet haben, orientieren sich weitgehend an dieser Taschenkarte. Sie interpretieren die Regeln im Allgemeinen so, dass Schusswaffengebrauch nur bei Nothilfe oder zur Selbstverteidigung erlaubt ist. Dabei lassen sie außer Acht, dass das Völkerrecht den Soldaten durchaus "hoheitliche Befugnisse zur Auftragsdurchsetzung" einräumt.
Das Ministerium prüft laut "SZ", ob diese völkerrechtlich begründeten Befugnisse auch in die Regeln der Taschenkarte einfließen können. Auch eine Anlehnung an das Gesetz zur Anwendung unmittelbaren Zwangs, das unter anderem den Schusswaffengebrauch von Polizisten regelt und auch für Soldaten im Wachdienst im Inland gilt, wird demnach erwogen.