Freitag, 05. März 2010
"Aktion Ausländer-Rück-Führung": Karlsruhe: Keine Volksverhetzung
Das Bundesverfassungsgericht hebt die Urteile gegen eine rechte Augsburger Initiative auf, die wegen ausländerfeindlicher Kampagnen zu Geldstrafen verurteilt wurde.Stimmungsmache gegen Ausländer ist nicht unbedingt Volksverhetzung. Dies geht aus einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervor, mit dem das Bundesverfassungsgericht drei Verurteilungen wegen Volksverhetzung aufgehoben hat. Mitglieder des Vereins "Augsburger Bündnis - Nationale Opposition" hatten 2002 mit großformatigen Plakaten sogenannte Aktionswochen beworben, auf denen stand: "Aktion Ausländer-Rück-Führung" und weiter unten: "Für ein lebenswertes deutsches Augsburg".
Das Amtsgericht Augsburg hatte die Beschwerdeführer zu Geldstrafen verurteilt. Es sah durch die Plakate die Menschenwürde anderer verletzt, weil Ausländer beschimpft und böswillig verächtlich gemacht würden. Dies sahen das Landgericht und das Bayerische Oberste Landesgericht ähnlich.
Kein Angriff auf Menschenwürde
Nach Auffassung der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts verstoßen die strafgerichtlichen Verurteilungen gegen die Meinungsfreiheit. Ein Angriff auf die Menschenwürde sei nur dann gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt werde. "Dem entspricht es, dass die Strafgerichte bei der Parole 'Ausländer raus' nur unter Hinzutreten weiterer Begleitumstände von einem Angriff auf die Menschenwürde ausgehen", so die Richter.
"Dem Plakat ist nicht ohne weiteres zu entnehmen, dass Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden sollen beziehungsweise als rechtlos oder Objekt angesehen werden", heißt es in dem Beschluss, an dem unter anderem der scheidende Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier mitgewirkt hat. Die Fälle wurden an das Ausgangsgericht zurückverwiesen.
dpa
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