Politik

Steuerermäßigung klar geregeltKein Rabatt für Stundenhotels

07.03.2010, 14:06 Uhr

Zweieinhalb Monate nach Einführung des Steuerprivilegs für Hoteliers einigen sich Bund und Länder auf einen Verwaltungserlass.

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(Foto: picture-alliance/ dpa)

Nach der Steuerermäßigung für Hotels haben sich Bund und Länder auf klarere Regeln für den umstrittenen Bonus verständigt. Mit einem Verwaltungserlass fast zweieineinhalb Monate nach Einführung des Steuerprivilegs sollen ein Chaos durch strittige Abgrenzungen sowie ausufernde Bürokratie verhindert werden.

So soll die vereinfachte Regelung für Frühstückskosten erhalten bleiben, wie aus einem am Wochenende bekanntgewordenen Schreiben des Finanzministeriums an die Länderverwaltungen hervorgeht.

In dem mit den Ländern abgestimmten Papier wird aufgelistet, was nicht zur "Hotelübernachtung" gehört und damit auch nicht niedriger besteuert werden kann. Danach gilt der Rabatt nicht für Stundenhotels. Prostituiertenverbände waren dagegen davon ausgegangen, dass auch sie vom Bonus profitieren. Auch Steuerberater sahen dies so. Die FDP war wegen des Steuergeschenks kritisiert worden, weil sie von Hoteliers Spenden erhalten hatte.

Quelle: dpa