Donnerstag, 26. Juni 2008
Hilfe für Einkommensschwache: Kinderzuschlag neu geregelt
Deutlich mehr Familien mit geringem Einkommen sollen künftig mit Hilfe des Kinderzuschlags vor einem Abgleiten in Hartz IV bewahrt werden. Ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz sieht vor, dass die Leistung von bis zu 140 Euro im Monat künftig bei niedrigeren Einkommen als bisher gezahlt wird. Für den Bund bedeutet dies im Jahr 2009 Mehrausgaben von 212 Millionen Euro.
Der Zuschlag soll Eltern helfen, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder, und die deswegen Hartz-IV-Leistungen benötigen würden. Künftig sollen Alleinerziehende ab einem Einkommen von 600 Euro und Paare ab einem Einkommen von 900 Euro pro Monat von der Leistung profitieren.
Die jeweilige Höhe des Zuschlages wird durch ein kompliziertes Berechnungsverfahren ermittelt. In jedem konkreten Fall wird das tatsächliche Einkommen herangezogen und der Finanzbedarf der Familie ermittelt - der etwa wegen der Unterkunftskosten nicht in jedem Fall gleich ist.
Nach dem bisherigen Berechnungsverfahren mussten viele Anträge auf Kinderzuschlag abgelehnt werden, weil die betreffenden Familien knapp unter der Einkommensgrenze lagen. Im Jahr 2005 wurden so zum Beispiel nur zehn Prozent der Anträge positiv beschieden. Mit der Änderung erhalten nach Angaben der Bundesregierung nun 150.000 Kinder zusätzlich im nächsten Jahr den Zuschlag, insgesamt wird er dann für 250.000 Kinder gezahlt. Der neue Kinderzuschlag soll nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zum 1. Oktober eingeführt werden.
Die Änderung des Kinderzuschlags steht im Zusammenhang mit der Erhöhung des Wohngelds, die der Bundestag Ende April beschlossen hat. Auch dieses richtet sich an Geringverdiener sowie an Senioren mit geringer Rente. Es steigt zum 1. Januar 2009 um rund 60 Prozent. Im Durchschnitt beträgt es dann rund 140 Euro im Monat statt derzeit 90 Euro.
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