Donnerstag, 26. August 2010
Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Koalition findet Kompromiss
Psychisch gestörte Gewalttäter sollen künftig in geschlossenen Einrichtungen auf ihre Freilassung vorbereitet werden. Damit dürften voraussichtlich nicht alle sogenannten Altfälle weggesperrt werden, wie dies die Union lange verlangt hatte. Die CSU will das nicht hinnehmen.Nach heftigem Streit hat sich die schwarz-gelbe Koalition bei der Reform der Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher geeinigt und will die Regelung so schnell wie möglich auch umsetzen. Der Kompromiss werde schon in der nächsten Woche im Kabinett bearbeitet, sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) bei der Vorstellung der Einigung gemeinsam mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die CSU trägt den Kompromiss vorerst nicht mit.
De Maizière sagte, es werde eine völlig neue Form der sicheren Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter sein. Man werde "etwas anderes als Strafhaft, aber auch etwas anderes als die Unterbringung psychisch Kranker" für diesen Personenkreis schaffen. So solle sichergestellt werden, dass jene Menschen, die wegen schwerwiegender Sexualdelikte inhaftiert seien, weiterhin nicht in Freiheit kämen. Dies gelte für alle Fälle, bei denen von einer Bedrohung für die Bevölkerung ausgegangen werden könne.
Mit dem schwarz-gelben Kompromiss werde "das Problem, das die Bevölkerung zu Recht in den letzten Wochen beunruhigt hat", für viele Jahre gelöst, sagte de Maizière.
Nicht alle werden weggesperrt
Beate Merk will nicht zustimmen, wenn das Gesetz Schlupflöcher aufweist.
(Foto: picture alliance / dpa)
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) befürchtet, dass durch den erzielten Kompromiss Sicherheitslücken entstehen. Wir stimmen nicht zu, "solange wir nicht sicher sagen können, dass alle Fälle, die heute unter die nachträgliche Sicherungsverwahrung fallen, auch im künftigen Recht wirklich erfasst sind", erklärte Merk in München. Es müsse sichergestellt sein, dass "alle Fakten und Bewertungen, die während der Haft erkennbar werden, am Ende der Haftzeit in die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung mit einfließen können", betonte Merk. Die Neuregelung dürfe keine Lücken zulassen.
Nach dem jetzigen Kompromiss sollen psychisch gestörte Gewalttäter in geschlossenen Einrichtungen mit einer Therapie auf ihre Freilassung vorbereitet werden. Für den Vollzug sind die Bundesländer zuständig. Damit dürften voraussichtlich nicht alle sogenannten Altfälle weggesperrt werden, wie dies die Union lange verlangt hatte. Bei der Sicherungsverwahrung bleiben lediglich Täter, die als besonders gefährlich gelten, auch nach dem Ende ihrer Haftzeit weggesperrt.
Bei den sogenannten Altfällen handelt es sich um mindestens 80 Täter, die nach einem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg (EGMR) vom Dezember aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen.
dpa
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