Freitag, 27. August 2010
Sicherungsverwahrung : Länder kritisieren Kompromiss
Nach langem Sommertheater findet die Regierung einen Kompromiss für die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Umsetzen müssen ihn die Länder - und die sind nicht sicher, ob nun alle Fragen beantwortet sind.Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung gefährlicher Schwerverbrecher bleibt umstritten. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach dringt auf eine schnelle Umsetzung des geplanten Gesetzes. "Es darf keine Sicherheitslücke geben", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses der "Passauer Neuen Presse". Die Berliner Justiz-Senatorin Gisela von der Aue (SPD) meint dagegen, der Kompromissvorschlag von Union und FDP werfe mehr Fragen auf und gebe kaum Antworten. Auch der Vorsitzende der Justizministerkonferenz der Länder, Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne), hat noch Bedenken.
Union und FDP haben sich darauf verständigt, dass psychisch gestörte Gewaltverbrecher in geschlossene Einrichtungen weggesperrt werden sollen. Die Regelung dürfte aber nicht für alle 60 bis 80 Altfälle greifen, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen. Für die Täter, die freikommen, soll die elektronische Fußfessel als Überwachungshilfe für die Polizei zum Einsatz kommen.
Haftähnlich mit Therapie
Bosbach will neue Einrichtungen der Länder für die sichere Unterbringung der Gewalttäter. "Das wird immer noch preiswerter sein als die dauerhafte Rund-um-die-Uhr-Bewachung durch zwei Dutzend Polizeibeamte", sagte er. Mehrere Länder könnten auch gemeinsam eine solche Einrichtung betreiben. Geplant seien haftähnliche Bedingungen mit Therapieangeboten.
Heikle Frage der Menschenrechte
Die neuen Einrichtungen sollen nicht einfach nur besondere Gefängnisse sein.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Von der Aue bemängelte im RBB: "Wir wissen noch nicht, welches sollen die Standards für diese neue Einrichtung sein und wir wissen auch nicht, ob dieses neue Gesetz auch tatsächlich Bestand haben wird." Es müsse verfassungsrechtlich geprüft werden, ob die Einweisung von Straftätern mit einer Persönlichkeitsstörung in die geplante Einrichtung mit Artikel Fünf der europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sei. "Denn wir wollen natürlich nicht in Etwas investieren, das nachher vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgehoben wird." Auch müsse verfassungsrechtlich geprüft werden, ob die Einweisung von Straftätern mit einer Persönlichkeitsstörung in die geplante Einrichtung überhaupt zulässig sei, sagte von der Aue.
Der Vorsitzende der Justizministerkonferenz der Länder, Hamburgs Justizsenator Steffen (Grüne), hat erhebliche Bedenken gegen den Kompromiss der Bundesregierung zur Sicherungsverwahrung von Schwerverbrechern geäußert. Es müsse "ein Fragezeichen gesetzt werden, ob der jetzt gefundene Kompromiss den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entspricht", sagte Steffen der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Das gelte insbesondere für das neu geplante Gesetz zur Therapie und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter. Der Justizsenator betonte, "aus Sicht der für den Vollzug zuständigen Länder besteht noch erheblicher Klärungsbedarf".
Die SPD will die Pläne der Bundesregierung "konstruktiv begleiten". Man brauche eine rasche Lösung der Altfälle, sagte SPD- Bundestagsfraktionsvize Olaf Scholz der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
AFP/dpa
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