Dienstag, 22. September 2009
Streitpunkt Überhangmandate: Lammert stellt klar
Eine schwarz-gelbe Regierungsbildung nur mit Hilfe von Überhangmandaten ist nach Auffassung von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) juristisch wie politisch nicht zu beanstanden.Wenige Tage vor der Bundestagswahl wies Lammert damit entsprechende Kritik von SPD und Grünen zurück.
"Es gibt keine Mandate erster und zweiter Klasse": Norbert Lammert.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
"Der Eindruck, der von einzelnen Politikern und Teilen der Medien verbreitet wird, dass Überhangmandate verfassungswidrig seien, ist weder redlich noch überzeugend", sagte Lammert. Nach Meinung von Lammert ergibt sich auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2008 nichts anderes. Damals sei es nur um einen Teilaspekt des Wahlrechts gegangen, der mit den Überhangmandaten lediglich im Zusammenhang steht.
"Es gibt keine Mandate erster und zweiter Klasse", sagte Lammert. "Die rechtliche Bewertung ist glasklar. Es gibt nur eine über unser geltendes Wahlrecht zustande kommende Sitzverteilung über die Erst- und Zweitstimmen. Überhangmandate sind kein Anknüpfungspunkt für irgendwelche Wahlanfechtungen. Außerdem müssen wir abwarten, ob es überhaupt Überhangmandate gibt."
"Zur Änderung war ausreichend Zeit"
Lammert erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil nur den sogenannten negativen Stimmeffekt beanstandet hat. Danach kann unter anderem ein Zuwachs an Zweitstimmen zum Verlust von Überhangmandaten führen. Praktisch wird dies nach den Worten des Parlamentspräsidenten aber nur, wenn es eine Nachwahl gibt, wie zum Beispiel in Dresden im Jahr 2005.
Der CDU-Politiker nannte die jetzt entfachte politische Diskussion erstaunlich. "Die, die jetzt das Wahlrecht kritisierten, hätten zur Änderung ausreichend Zeit gehabt. Als das Bundesverfassungsgericht 2008 seine Entscheidung getroffen hatte, war ich der einzige, der erklärt hatte, dass am besten bis zur Bundestagswahl eine Klärung herbeigeführt werden soll. Mir fällt auf, dass diejenigen, die jetzt einen besonderen Eifer entwickeln, diesen Eifer in der laufenden Legislaturperiode nicht haben erkennen lassen. Man hätte unmittelbar nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts handeln können."
Das Verfassungsgericht hatte damals dem Bundestag ausdrücklich zur Anpassung des Wahlrecht Zeit bis zur Mitte der kommenden Legislaturperiode gegeben. Dem Gesetzgeber hätte es nach der Entscheidung aber frei gestanden, schon bis zum Ende der jetzt ablaufenden Wahlperiode zu handeln.
Die SPD hatte am Montag bekräftigt, dass eine mögliche Koalition aus Union und FDP politisch nicht legitim sei, wenn ihre Mehrheit entscheidend über Überhangmandate zustande käme. Die Sozialdemokraten warfen der Union und FDP vor, sich einer Änderung des Wahlrechts verweigert zu haben. Die Grünen erinnerten daran, dass die SPD für einen von ihnen vorgelegten Gesetzentwurf hätte stimmen können.
Ulrich Scharlack, dpa
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