Freitag, 27. April 2007
"Strafe vor Psychiatrie": Maßregelvollzug neu geregelt
Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit die Unterbringung von Straftätern in der Psychiatrie und in Erziehungsanstalten neu geregelt. Mit dem Gesetz soll der so genannte Maßregelvollzug effektiver werden und sich stärker nach den Erfolgsaussichten einer Therapie richten. Dem Gesetzentwurf, dem eine zehn Jahre währende Debatte vorausgegangen war, stimmten Union, SPD, FDP und Grüne zu. Nur die Links-Fraktion war dagegen.
Mit dem Gesetz werde die fachgerechte Behandlung psychisch kranker oder suchtkranker Straftäter während des Maßregelvollzugs verbessert, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Die Länder könnten künftig die Kapazitäten ihrer Einrichtungen effizienter nutzen. Nach den zuletzt erhobenen Zahlen waren Ende 2005 fast 10.000 Täter in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Erziehungsanstalt untergebracht. In den vergangenen zehn Jahren hat sich diese Zahl verdoppelt.
Nach dem neuen Gesetz kann von der bisherigen strengen Regel "Maßregel vor Strafe" abgegangen werden. Wie lange jemand in einer Erziehungsanstalt untergebracht werde, müsse sich nach der Therapie richten und nicht nach dem Maß seiner Freiheitsstrafe, betonte Zypries. Es könne sinnvoll sein, erst mit Strafvollzug zu beginnen und hinterher die Therapie anzuschließen. Nach fünf Jahren Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus soll das Gericht ein externes Sachverständigengutachten einholen.
Das Gesetz verhindert jetzt auch, dass in Einzelfällen Täter straflos bleiben können. Dies war dann der Fall, wenn ein für schuldunfähig befundener Angeklagter in der Psychiatrie untergebracht wurde, in einem Revisionsverfahren dann aber doch seine Schuldfähigkeit festgestellt wurde. Damit entfiel die angeordnete Unterbringung. Das strafrechtliche Verschlechterungsverbot führte dann aber dazu, dass gegen ihn auch keine Strafe verhängt werden konnte. Zypries nannte es grotesk, dass nach der bisherigen Rechtslage ein Täter aus der Psychiatrie entlassen und nicht bestraft wird. "Das kann nicht richtig sein."
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