Politik

An deutschen Grenzen Minderjährige Flüchtlinge abgewiesen

Über 300 Kinder und Jugendliche sollen an deutschen Grenzen im Jahr 2016 abgewiesen worden sein.

Über 300 Kinder und Jugendliche sollen an deutschen Grenzen im Jahr 2016 abgewiesen worden sein.

(Foto: dpa)

Über 300 Kinder und Jugendliche wurden in diesem Jahr bereits zurückgewiesen. Die minderjährigen Flüchtlinge reisten alleine, die meisten von ihnen kamen aus Afghanistan und Syrien. Kindeswohl müsse vor Grenzschutz gehen, kritisieren die Grünen.

An Deutschlands Grenzen sind offenbar seit Jahresbeginn mehr als 300 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zurückgewiesen worden. Bis Ende März seien insgesamt 309 Kinder und Jugendliche zurückgewiesen worden, 280 davon allein an der bayerisch-österreichischen Grenze, berichtete die "Passauer Neue Presse" unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums. Die Anfrage hatte die Grünen-Bundestagsfraktion gestellt.

160 der zurückgewiesenen Flüchtlinge stammten dem Bericht zufolge aus Afghanistan, 46 aus Syrien, 30 aus dem Irak, 17 aus Marokko, zwölf aus Pakistan und sieben aus Algerien. Grund der Einreiseverweigerung seien fehlende Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex gewesen. "Ein Schutzersuchen stellten sie nicht", erklärte das Bundesinnenministerium demnach.

Die Grünen äußerten scharfe Kritik an dem Vorgehen. "Die Bundespolizei ignoriert die Zuständigkeit der Jugendämter, Kindeswohl geht vor Grenzschutz", sagte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Luise Amtsberg. "Die Jugendlichen erhalten keinen Vormund und haben somit auch keine Chance, einen Asylantrag zu stellen." Viele der Betroffenen hätten eigentlich gute Chancen, in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt zu werden. Dafür bräuchten sie aber Beratung und Unterstützung.

Die Grünen-Jugendexpertin Beate Walter-Rosenheimer warf der Bundesregierung Abschottung der Grenzen auf Kosten minderjähriger Flüchtlinge vor. "Kinder und Jugendliche auf der Flucht brauchen unseren besonderen Schutz", sagte Walter-Rosenheimer der "Passauer Neuen Presse". "Die Bundespolizei darf die Minderjährigen nicht zurückweisen, sondern muss sie den örtlichen Jugendämtern übergeben."

Quelle: ntv.de, dsi/AFP

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