Dienstag, 15. Dezember 2009
"Opfer kommen viel zu kurz": Bund pocht auf Datenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt die umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Zu den rund 35.000 Klägern zählt auch Leutheusser-Schnarrenberger, die als verantwortliche Ministerin deshalb nicht vor Gericht erscheint. Regierungsvertreter verteidigen die Speicherung und warnen vor den Folgen der Abschaffung. "Dann werden wir viele Straftaten weder verhindern noch aufklären können".
Gerichtspräsident Papier (zweiter von links) und seine Kollegen müssen über die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz entscheiden.
(Foto: dpa)
Die Bundesregierung hat vor dem Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verteidigt. Damit sollten Daten geschützt werden, die sonst schnell verloren gingen, sagte der Staatsrechtler Christoph Möllers als Vertreter für die Bundesregierung bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Anders als reale Spuren wie etwa Fingerabdrücke könnten elektronische Spuren schnell nachhaltig vernichtet werden.
Das Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikationsanbieter, die Verbindungsdaten von Telefon, Handy, E-Mail und Internet auf Vorrat für ein halbes Jahr speichern und sie Polizei sowie Geheimdiensten bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Inhalte der Gespräche werden nicht gespeichert.
"Keine Debatte über Opfer"
Leutheusser-Schnarrenberger ist selbst Klägerin - und als Justizministerin zugleich Beklagte.
(Foto: ASSOCIATED PRESS)
Wolfgang Bosbach, Vorsitzender des Bundestags-Innenausschusses, verteidigte das Gesetz und warnte vor einer Abschaffung der Datenspeicherung. "Wenn das Gesetz gekippt wird, werden wir viele Straftaten weder verhindern noch aufklären können", sagte Bosbach bei n-tv. Die Opfer von Straftaten, insbesondere von Kapitalverbrechen, kämen in der gesamten Debatte viel zu kurz. "Die scheinen in der öffentlichen Debatte überhaupt keine Rolle zu spielen", bemängelte der CDU-Politiker.
Dem Verfassungsgericht liegen Klagen von insgesamt knapp 35.000 Bürgern vor, über die der Erste Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verhandelt. Darunter ist auch eine Verfassungsbeschwerde von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Ex-Innenminister Gerhart Baum. Kurios dabei ist: Leutheusser-Schnarrenberger ist als verantwortliche Vertreterin der Bundesregierung zugleich Beklagte in dem Verfahren. Die FDP-Politikerin erschien deshalb nicht zur Verhandlung, da sie das Gesetz ansonsten hätte verteidigen müssen.
"Dammbruch bei Grundrechten"
Die Kläger sehen ihre Grundrechte verletzt und pochen insbesondere auf den vom Grundgesetz garantierten Schutz ungestörter Telekommunikation. Der Staat müsse seine Bürger schützen, sagte der FDP-Politiker Burkhard Hirsch. Er müsse sie jedoch auch respektieren und dürfe sie nicht wie potenzielle Straftäter behandeln.
Die Speicherpflicht ist nach Ansicht der Kläger als "Dammbruch" bei der Einschränkung von Grundrechten kritisiert worden. Hirsch sagte, das umstrittene Gesetz berühre den "Kern der Persönlichkeit" der Bürger. Gespeichert werde "jeder elektronische Atemzug" unverdächtiger Bürger. Auch der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der mehr als 34.900 Kläger vertritt, mahnte eindringlich: "Ist dieser Weg einmal freigegeben, ist die gesamte Erfassung des Alltags die Folge."
Gericht zeigt sich kritisch
Es wird damit gerechnet, dass das Gericht das Gesetz, das eine europäische Richtlinie umsetzen soll, wenigstens teilweise für verfassungswidrig erklärt. Schon kurz nach dessen Inkrafttreten 2008 hatten die obersten deutschen Richter die Anwendung der Datenspeicherung stark eingeschränkt und die Weiterleitung der gespeicherten Daten nur bei Verdacht auf schwere Straftaten zugelassen.
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, das Gericht müsse klären, "ob eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung über einen Zeitraum von sechs Monaten" überhaupt mit dem im Grundgesetz verankerten Telekommunikationsgeheimnis "vereinbar sein kann." Ein Urteil wird erst im Frühjahr erwartet.
tis/dpa/rts
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