Hartz-IV-ZuverdienstMüntefering erwägt neue Regeln
Bundesarbeitsminister Müntefering erwägt neue Zuverdienst-Regeln für Hartz-IV-Empfänger, um die Anreize zur Aufnahme von Arbeit zu stärken. Dabei seien Union und SPD "einigungsfähig".
Bundesarbeitsminister Franz Müntefering geht davon aus, dass die Koalition die Zuverdienstregelungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger ändert. An diesem Punkt seien Union und SPD "einigungsfähig", sagte der SPD-Politiker. Er sei sicher, dass sich an dieser Stelle "etwas verändern" werde. Die derzeitigen Regelungen sehen vor, dass ALG-II-Empfänger bis zu 100 Euro hinzuverdienen dürfen, ohne dass dies auf die Unterstützung angerechnet wird.
Müntefering sagte, viele Experten hätten in einer Expertenanhörung am Mittwoch für eine Regelung geworben, durch die Bezieher von Arbeitslosengeld II von höheren Zusatzverdiensten mehr behalten würden als bisher. "Wenn jemand von 800 oder 900 Euro 50 Prozent behalten dürfte, wäre das ein Riesenschritt", sagte der SPD-Politiker. Müntefering machte sich die Empfehlungen der Experten zwar nicht ausdrücklich zu Eigen, sagte aber, er halte solche Regelungen in der Koalition für mehrheitsfähig. Es gebe aber dazu noch keine Entscheidungen.
Bisher kann ein Hartz-IV-Empfänger die ersten 100 zuverdienten Euro komplett behalten, Verdienst über den Sockel hinaus wird überwiegend auf das ALG II angerechnet. So bleiben etwa bei einem Minijob mit 400 Euro Zuverdienst 160 Euro zusätzlich zum ALG II übrig. Müntefering sagte, man könne Hartz-IV-Empfänger besser zu mehr Arbeit anreizen, wenn man niedrige Zuverdienste auf das ALG II anrechne und erst im höheren Bereich freistelle.
Die arbeitsmarktpolitischen Reformen gehören zu den Streitthemen der Koalition. Von der SPD werden Forderungen der Union nach schärferen Regelungen für Langzeitarbeitslose kritisch gesehen.
Müntefering betonte, von den beiden arbeitsmarktpolitischen Prinzipien des "Fordern und Fördern" müsse das "Fordern" klar im Vordergrund stehen. In diesem Sinne könne man durch eine Neuregelung den Anreiz zu mehr Arbeit stärken, damit Hartz-IV-Empfänger sich nicht mit dem Bezug von ALG II und einem kleinen Zuverdienst einrichteten.
Nach Münteferings Angaben wären von einer Neuregelung rund 460.000 Hartz-IV-Empfänger betroffen, die ihr ALG II durch einen Minijob aufbesserten. An den Regelungen für die fünf bis sechs Millionen Inhaber von Minijobs, bei denen die Verdienstgrenze von 400 Euro gilt, seien keine Änderungen geplant.