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Freitag, 08. Januar 2010

Einblicke ins persönliche Umfeld: Neue Regeln für Vormund

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will mit strengeren gesetzlichen Auflagen für Jugendämter den Kinderschutz in Vormundschaftsfällen verbessern.
Schützlinge nicht nur aus Akten kennen: Sabine  Leutheusser-Schnarrenberger.

Schützlinge nicht nur aus Akten kennen: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
(Foto: picture-alliance/ dpa)

"Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen", erklärte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der "Passauer Neuen Presse". "Ein direkter Draht zum Kind und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden", so die Ministerin.

Nach einem achtseitigen Referentenentwurf des Ministeriums soll der Vormund nach Darstellung der Zeitung verpflichtet werden, seine Mündel regelmäßig zu treffen. "In der Regel einmal im Monat in der üblichen Umgebung des Mündels", heiße es in dem Entwurf.

Die Familiengerichte sollen künftig die Einhaltung der Kontaktpflicht überwachen. Mindestens einmal im Jahr ist der Vormund dem Entwurf zufolge verpflichtet, dem Familiengericht über jeden einzelnen Fall zu berichten. Ferner ist eine Begrenzung der Vormundschaftsfälle auf 50 je Mitarbeiter vorgesehen, damit genügend Zeit für den persönlichen Kontakt bleibt. In der Praxis müsse ein Amtsvormund derzeit in vielen Fällen bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben.

dpa

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