Montag, 04. August 2008
Versorgung Todkranker: Pflege weiter unzureichend
Mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform sind beschlossene Verbesserungen für Sterbende nicht in Sicht. Pflegekräfte, die gemäß neuer Empfehlungen der Krankenkassen dafür notwendig sein sollen, "gibt es gegenwärtig kaum", sagte der Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, Bernd Tews, in Berlin.
Seit 1. April 2007 haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Ärzte oder Pfleger sollen schwerstkranke Patienten, die an ihrem Lebensende im häuslichen Umfeld bleiben wollen, von Schmerzen befreien und Symptome wie Luftnot, Übelkeit oder Erbrechen lindern.
Der zuständige Bundesausschuss von Ärzten und Kassen hatte daraufhin im Dezember einen entsprechenden Beschluss zur Umsetzung gefasst. In ihren Empfehlungen hierzu hätten die Kassenverbände nun zu hohe Anforderungen an die Pfleger gestellt und die baldige Bereitstellung dieser Leistung somit gefährdet, so der Verband, in dem private ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen zusammengeschlossen sind. Insbesondere die Vorgabe, nach der die Fachkräfte mindestens sechs Monate etwa in einem Hospiz gearbeitet haben müssen, könne derzeit nicht umgesetzt werden, sagte Tews.
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) wirbt seit Jahren für Verbesserungen für die Versorgung Todkranker zu Hause. Vertreter der Koalition hatten diese Ausweitung der Kassenleistungen wiederholt als einen zentralen praktischen Nutzen der strittigen Gesundheitsreform hervorgehoben.
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