Montag, 16. August 2010
Dauerhafte Bewachung nicht machbar: Polizei bettelt um Lösung
Bis zu 100 schwer rückfallgefährdete Sexual- und Schwerverbrecher muss Deutschland noch in diesem Jahr aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Jeder Einzelne von ihnen muss täglich von mindestens 25 Beamten überwacht werden. Das stellt die Länder vor fast "unlösbare" Probleme.In der Debatte um die Sicherungsverwahrung rückt zunehmend die Belastung der Polizei in den Mittelpunkt. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, warnte erneut vor einer Überlastung der Polizei. Wendt sagte der "Bild"-Zeitung: "Die ständige Überwachung ist mit unserem Personal dauerhaft nicht machbar und stellt uns vor unlösbare Probleme".
Ähnlich hatte er sich bereits vor einer Woche im Interview mit n-tv.de geäußert. Mit der 24-Stunden-Überwachung eines einzelnen aus der Sicherungsverwahrung entlassenen gefährlichen Straftäters seien bis zu 25 Polizisten beschäftigt, rechnete Wendt vor. Dies seien allerdings nur die Zahlen, wenn sich der Straftäter kooperativ verhalte. "Wenn 300 Gefährder aus der Haft entlassen werden sollten, kostet die Überwachung den Staat bis zu 600 Millionen Euro", sagte Wendt.
Auch mehrere Innenminister warnten vor einer Überbelastung der Polizei und riefen die Bundesregierung zum Handeln auf. "Eine solch hohe Zahl von gefährlichen Sexualstraftätern vor der Bevölkerung zu schützen, darf nicht auf dem Rücken der Polizei ausgetragen werden", sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Die Sicherungsverwahrung dürfe "auf gar keinen Fall durch Polizeiüberwachung ersetzt werden", meinte auch sein bayerischer Amtkollege Joachim Herrmann (CSU). "Wir brauchen dringend noch in diesem Jahr ein neues Bundesgesetz, um die Freilassung hoch gefährlicher Straftäter zu verhindern." Schünemann und der saarländische Innenminister Stephan Toscani plädierten für das Konzept der nachträglichen Sicherheitsunterbringung statt einer Verwahrung, wie es Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vorsieht. Dabei handelt es sich um eine neuartige geschlossene Einrichtung, die weder Gefängnis noch Psychiatrie sein soll.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte moniert, dass die Sicherungsverwahrung bei zahlreichen Sexual- und Gewaltverbrechern rückwirkend auf unbegrenzte Zeit verlängert wurde, obwohl bei ihrer Verurteilung eine Verwahrung im Anschluss an die Haftzeit auf maximal zehn Jahre befristet war. Die Frist wurde erst 1998 aufgehoben.
Aufgrund dieses Urteils könnten bereits im laufenden Jahr etwa hundert Schwerstverbrecher aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, in den folgenden Jahren weitere 200.
dpa/AFP
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